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DGAP-Ad-hoc News vom 28.07.2016

Travel24.com AG: Travel24.com AG beschließt Rückkaufprogramm für Anleihe

Travel24.com AG  / Schlagwort(e): Anleihe

28.07.2016 19:56

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Die Travel24.com AG (die "Gesellschaft") hat beschlossen, ein Rückkaufprogramm für die ausstehenden Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Gesellschaft (ISIN: DE000A1PGRG2, WKN: A1PGRG) aufzulegen und unter bestimmten Voraussetzungen von dem ihr nach § 18 der Anleihebedingungen zustehenden Rückkaufsrecht Gebrauch zu machen. Demnach ist die Gesellschaft jederzeit berechtigt, Teilschuldverschreibungen im Markt oder anderweitig zu jedem beliebigen Preis zu kaufen und zu verkaufen. Das Rückkaufprogramm ist hinsichtlich des zurück zu erwerbenden Volumens der Teilschuldverschreibungen keiner festen Begrenzung unterworfen.
Nach Auffassung der Gesellschaft bietet das derzeit niedrige Kursniveau der Teilschuldverschreibungen eine wirtschaftlich sinnvolle Gelegenheit, Teilschuldverschreibungen zurückzukaufen und so die Verschuldung und Zinsbelastung der Gesellschaft zu reduzieren. Das Rückkaufprogramm soll der Gesellschaft künftig die notwendige Flexibilität geben, bis zum Ende der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen günstige Gelegenheiten für Rückkäufe von Teilschuldverschreibungen zu nutzen, sofern und soweit liquide Mittel hierfür zur Verfügung stehen und ein Rückerwerb aus Sicht der Gesellschaft wirtschaftlich sinnvoll erscheint.
Der Rückkauf wird über die Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen und kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. Die Gesellschaft behält sich vor, die erworbenen Teilschuldverschreibungen, soweit rechtlich zulässig, wieder zu veräußern.
Die Gesellschaft wird bei der Durchführung von Anleiherückkäufen auf Transparenz gegenüber dem Kapitalmarkt achten und die für Aktienrückkaufprogramme geltenden Offenlegungspflichten, Handelsbedingungen und Handelsbeschränkungen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) sowie gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052)), soweit sinnvoll, entsprechend anwenden.
Mitteilende Person:
Armin Schauer
Vorstand Travel24.com AG

Kontakt:
Travel24.com AG
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