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DGAP-News News vom 27.03.2017

Aumann AG: Greenshoe Option nach fulminantem Börsenstart vollständig ausgeübt, Stabilisierungszeitraum am zweiten Handelstag vorzeitig beendet

DGAP-News: Aumann AG / Schlagwort(e): Börsengang

27.03.2017 / 18:50
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Aumann AG: Greenshoe Option nach fulminantem Börsenstart vollständig ausgeübt, Stabilisierungszeitraum am zweiten Handelstag vorzeitig beendet

 

Beelen, 27. März 2017

Die Aumann AG ("Aumann", ISIN: DE000A2DAM03), ein weltweit führender Hersteller von innovativen Spezialmaschinen und automatisierten Fertigungslinien mit Fokus auf E-Mobility, wurde von Berenberg als Stabilisierungsmanager des Börsengangs darüber informiert, dass die von den verkaufenden Aktionären eingeräumte Greenshoe Option von 780.000 Aktien vollständig ausgeübt wurde. Damit wurde der Stabilisierungszeitraum aufgrund der hohen Nachfrage nach Aktien der Aumann bereits am zweiten Handelstag vorzeitig beendet. Der Streubesitz wird sich nach dem Auslaufen der Lock-up Fristen somit auf 46,4 % belaufen. Den Börsengang haben Berenberg und Citigroup als Joint Global Coordinators gemeinsam mit Hauck & Aufhäuser als Joint Bookrunners begleitet.

"Das war ein fulminanter Börsenstart. Das sehr große Interesse der Investoren an der Aumann Aktie hat zu einem Kursplus von rund 20 % am ersten Handelstag und der vollständigen Ausübung der Greenshoe Option bereits am zweiten Handelstag geführt. Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg und werden ihn nutzen, um das Wachstum und den Ausbau unserer Marktposition in der E-Mobilität zu forcieren.", so Rolf Beckhoff, Co-CEO von Aumann.

Über die Aumann AG

Aumann ist ein weltweit führender Hersteller von innovativen Spezialmaschinen und automatisierten Fertigungslinien mit Fokus auf Elektromobilität. Das Unternehmen verbindet einzigartige Wickeltechnologie zur hocheffizienten Herstellung von Elektromotoren mit jahrzehntelanger Automatisierungserfahrung, insbesondere in der Automobilindustrie. Weltweit setzen führende Unternehmen auf Lösungen von Aumann zur Serienproduktion rein elektrischer und hybrider Fahrzeugantriebe, sowie auf Lösungen zur Fertigungsautomatisierung.

Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.aumann-ag.com.

Kontakt:

edicto GmbH
Dr. Sönke Knop
Eschersheimer Landstraße 42-44
60322 Frankfurt
Tel. 0049(0)69-90550551
Fax 0049(0)69-90550577
eMail: aumann@edicto.de

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Die angebotenen Aktien wurden bereits verkauft.


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Die Aktien wurden nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne vorherige Registrierung und außerhalb des Anwendungsbereichs einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act nicht verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt weder, die Registrierung eines Teils des Angebots in den Vereinigten Staaten, noch die Durchführung eines öffentlichen Angebots der Aktien in den Vereinigten Staaten.
Die Gesellschaft hat ein öffentliches Angebot in keinem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland und Luxemburg autorisiert. In einem anderen Mitgliedstaat des EWR als der Bundesrepublik Deutschland, der die Prospektrichtlinie umgesetzt hat, (ein "Relevanter Mitgliedsstaat") wurden und werden keine Handlungen unternommen, die ein in einem Relevanten Mitgliedsstaat die Veröffentlichung eines Prospekts erforderndes öffentliches Angebot darstellen würden. Dementsprechend dürfen die Aktien in Relevanten Mitgliedstaaten nur:


(i) juristischen Personen, die in der Prospektrichtlinie als "qualifizierte Investoren" definiert werden;
oder
(ii) unter sonstigen Umständen, die vom Anwendungsbereich des Artikel 3 Abs. 2 der Prospektrichtlinie erfasst werden.


Für die Zwecke dieses Absatzes bedeutet "Öffentliches Angebot" eine Mitteilung jedweder Form oder Art mit ausreichend Informationen über die Bedingungen des Angebots und die angebotenen Aktien, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, über die Ausübung, den Kauf oder die Zeichnung von Aktien zu entscheiden, so wie diese Definition im jeweiligen Mitgliedstaat im Rahmen der Umsetzung der Prospektrichtlinie in diesem Mitgliedstaat definiert ist. Der Ausdruck Prospektrichtlinie bezieht sich auf die Richtlinie 2003/71/EU (in aktueller Fassung, einschließlich Richtlinie 2010/73/EU) und beinhaltet die Umsetzungsmaßnahmen in den Relevanten Mitgliedsstaaten.


Hinsichtlich jedes Investors, der Aktien in dem vorgesehenen Angebot der Aktien erworben hat, wird davon ausgegangen werden, dass er zugesichert hat und damit einverstanden war, dass er diese Aktien für sich selbst und nicht im Auftrag einer anderen Person erworben hat. Diese Mitteilung stellt kein Angebot im Sinne der Prospektrichtlinie dar und auch keinen Prospekt dar.
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27.03.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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