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DGAP-News News vom 25.10.2017

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DGAP-News: VARTA AG / Schlagwort(e): Börsengang

25.10.2017 / 20:33
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Pressemitteilung
Ellwangen, 25. Oktober 2017

VARTA AG: Greenshoe-Option vollständig ausgeübt und Stabilisierungszeitraum vorzeitig beendet

Die VARTA AG (die "Gesellschaft") wurde heute von Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, die im Rahmen des Börsengangs der VARTA AG die Funktion des Stabilisierungsmanagers übernommen hat, darüber informiert, dass die Greenshoe-Option über 1.740.000 Aktien vollständig ausgeübt worden ist. Der Stabilisierungszeitraum wurde daher bereits am fünften Handelstag vorzeitig beendet.

Nach Ausübung der Greenshoe-Option beläuft sich der Streubesitz weiterhin auf rund 35 Prozent aller ausstehenden Aktien der VARTA AG.


Pressekontakt

Corinna Hilss
Pressesprecherin
Daimlerstraße 1
73479 Ellwangen
Deutschland
Tel.: +49 7961 921-221
E-Mail: corinna.hilss@varta-ag.com

Über VARTA AG

Die VARTA AG als Muttergesellschaft der Gruppe ist über ihre Tochtergesellschaften VARTA Microbattery GmbH und VARTA Storage GmbH in den Geschäftssegmenten Microbatteries und Power & Energy tätig. Die VARTA Microbattery GmbH ist heute bereits ein Innovationsführer im Bereich Mikrobatterien, einer der Marktführer bei Hörgerätebatterien und strebt die Marktführerschaft auch für Lithium-Ionen Batterien im Bereich Wearables insbesondere bei Hearables an. Die VARTA Storage GmbH fokussiert sich auf intelligente Energielösungen für maßgeschneiderte Batteriespeichersysteme für OEM-Kunden sowie auf das Design, die Systemintegration und die Montage von stationären Lithium-Ionen Energiespeichersystemen. Mit fünf Produktions- und Fertigungsstätten in Europa und Asien sowie Vertriebszentren in Asien, Europa und den USA sind die operativen Tochtergesellschaften der VARTA AG Gruppe derzeit in über 75 Ländern weltweit tätig.

 

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Diese Mitteilung stellt weder eine Angebotsunterlage noch ein Angebot von Wertpapieren an die Allgemeinheit in dem Vereinigten Königreich dar, auf die § 85 des U.K. Financial Services and Markets Act 2000 Anwendung findet, und darf nicht als Empfehlung an irgendeine Person für die Zeichnung oder den Kauf von Wertpapieren im Rahmen des Angebots verstanden werden. Dieses Dokument wird nur übermittelt an (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden; (ii) Personen, die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben, oder (iii) "high net worth companies, unincorporated associations" und andere Körperschaften, die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order erfasst sind (nachfolgend werden die vorgenannten Personen als "Relevante Personen" bezeichnet). Jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts tätig werden oder auf diese Mitteilung oder ihres Inhalts vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

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