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DGAP-Ad-hoc News vom 20.02.2018

MOLOGEN AG: Finanzierungsvertrag zur Zeichnung von Wandelschuldverschreibungen im Wert von insgesamt bis zu 12 Mio. EUR

MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Finanzierung
MOLOGEN AG: Finanzierungsvertrag zur Zeichnung von Wandelschuldverschreibungen im Wert von insgesamt bis zu 12 Mio. EUR

20.02.2018 / 15:31 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT.

MOLOGEN AG: Finanzierungsvertrag zur Zeichnung von Wandelschuldverschreibungen im Wert von insgesamt bis zu 12 Mio. EUR

Berlin, 20. Februar 2018 - MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200, SIN 663720) (nachstehend "das Unternehmen") hat heute einen Vertrag mit dem in Luxemburg ansässigen Finanzierungsanbieter European High Growth Opportunities Securitization Fund (nachstehend "der Investor") geschlossen, der von Alpha Blue Ocean Advisors beraten wird. Im Rahmen dieses Vertrags kann MOLOGEN ab heute über einen Zeitraum von zwei Jahren bei dem Investor Wandelschuldverschreibungen im Wert von insgesamt bis zu 12 Mio. EUR abrufen. Die Schuldverschreibungen werden in 24 Tranchen à 500.000 EUR jeweils auf Anforderung des Unternehmens ausgegeben, wobei das Unternehmen eine Wartefrist von mindestens 10 Handelstagen nach Begebung jeder Tranche einhalten muss, bevor die Begebung einer weiteren Tranche verlangt werden kann. Das Recht zur Anforderung der Ausgabe einer Tranche unterliegt der Erfüllung bestimmter Bedingungen: Zum Beispiel dürfen keine wesentlichen nachteiligen Änderungen oder ein Kontrollwechsel vorliegen. Für die Ausgabe der Tranchen müssen auch die erforderlichen Ermächtigungen nach Aktienrecht vorliegen. Das Unternehmen geht davon aus, dass dies für den Zeitraum bis zur nächsten Jahreshauptversammlung des Unternehmens erfüllbar ist; dann sollen die Ermächtigungen im Bedarfsfall erweitert werden.

Der Investor kann die Schuldverschreibungen nach eigenem Ermessen umwandeln; allerdings ist die Umwandlung Pflicht, wenn 12 Monate seit der Ausgabe der entsprechenden Tranche verstrichen sind. Der Umwandlungskurs entspricht 90 % des volumengewichteten Durchschnittspreises (VWAP) des Aktienkurses des Unternehmens während der drei Handelstage vor der Wandlung (jedoch mindestens 80 % des VWAP des Aktienkurses während der 10 Tage vor Begebung der Schuldverschreibungen). MOLOGEN wird die finanziellen Mittel nach eigener Wahl im Voraus erhalten und es wird eine schrittweise Verwässerung eintreten. Die Schuldverschreibungen sind nicht verzinslich.

Der Erlös, den das Unternehmen aus der Ausgabe von Schuldverschreibungen zusammen mit dem Erlös aus der kürzlich angekündigten Kapitalerhöhung generieren kann, beträgt bis zu 17 Mio. EUR (vorausgesetzt, die Kapitalerhöhung wird vollständig gezeichnet). Beide Maßnahmen, zusammen mit der ersten Zahlung von ONCOLOGIE Inc. würden die Finanzierung des Unternehmens voraussichtlich bis zum zweiten Halbjahr 2018 sichern. MOLOGEN beabsichtigt den Nettoemissionserlös zur Finanzierung des operativen Geschäfts zu verwenden, insbesondere zur weiteren Umsetzung der Next Level Strategie, einschließlich der Auslagerung der Produktion.

Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -
 

Kontakt
Claudia Nickolaus
Leiterin Investor Relations & Corporate Communications
Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 38
Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50
investor@mologen.com

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