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DGAP-Ad-hoc News vom 18.04.2018

PA Power Automation AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG/Drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

PA Power Automation AG / Schlagwort(e): Überschuldung/Liquiditätsprobleme
PA Power Automation AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG/Drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

18.04.2018 / 14:01 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim

Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

- vorbehaltlich weiterer Entwicklungen -

PA Power Automation Aktiengesellschaft: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG/Drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Der Vorstand der PA Power Automation Aktiengesellschaft (ISIN DE0006924400 im Freiverkehr der Frankfurter Börse) teilt mit, dass bei pflichtgemäßen Ermessen anzunehmen ist, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht. Nach derzeitigem Stand ist die Gesellschaft drohend zahlungsunfähig und überschuldet, sofern der Gesellschaft kurzfristig kein weiteres Kapital zugeführt wird.

Der Vorstand prüft derzeit verschiedene verfügbare Maßnahmen, die der Verbesserung der Eigenkapital- und Fremdkapitalausstattung sowie der Liquiditätslage der Gesellschaft dienen. Hierzu werden intensive Gespräche mit dem Aktionär Techmation, Taiwan, sowie weiteren Beteiligten geführt.

Der Vorstand wird unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, um gemäß § 92 Abs. 1 AktG den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzuzeigen und die Lage der Gesellschaft zu erörtern.

PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim

Pleidelsheim, den 18. April 2018




Kontakt:
Herrn Jan Hilpert
Gottlieb-Daimler-Str. 17/2 | 74385 Pleidelsheim, Germany
Investorrelations@powerautomation.com
 

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