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ProSiebenSat.1 Media SE

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DGAP-CMS News vom 08.11.2018

ProSiebenSat.1 Media SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
ProSiebenSat.1 Media SE / Aktienrückkauf

08.11.2018 / 16:49
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ProSiebenSat.1 Media SE
Bekanntmachung eines Aktienrückkaufs

Unterföhring, den 8. November 2018

Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE ('Gesellschaft') mit Sitz in Unterföhring haben am 7. November 2018 ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien durch die Gesellschaft ('Rahmenprogramm') im Umfang von bis zu EUR 250 Mio. mit einer Gesamtlaufzeit von 12 bis 24 Monaten beschlossen.
Auf dieser Grundlage hat der Vorstand der ProSiebenSat.1 Media SE für eine erste Tranche den börslichen Rückkauf eigener Aktien durch die Gesellschaft beschlossen. Der Rückkauf im Rahmen der ersten Tranche ('Rückkauf') umfasst den Erwerb eigener auf den Namen lautender Aktien der Gesellschaft im Gegenwert von insgesamt bis zu EUR 50.000.000,00 (Kaufpreis an der Börse ohne Erwerbsnebenkosten). Der Erwerb ist ferner auf höchstens 4.000.000 Stück eigene Aktien der Gesellschaft beschränkt; dies entspricht rund 1,7 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Erwerb der Aktien erfolgt ausschließlich im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse. Der Vorstand wird zu gegebener Zeit über die ggf. weiteren Tranchen des Rahmenprogramms und deren Einzelheiten entscheiden und diese mit jeweils separaten Mitteilungen bekanntmachen.

Der Rückkauf wird auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. Mai 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien durchgeführt. Der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf danach den Börsenkurs nicht um mehr als 5 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der am jeweiligen Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelte Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel.

Der Rückkauf erfolgt ohne Verwendungsbeschränkung für die erworbenen eigenen Aktien, die daher von der Gesellschaft zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet oder eingezogen werden können.
Der Rückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts abgewickelt, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das beauftragte Kreditinstitut hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, den Rückkauf in Übereinstimmung mit den Vorgaben der sog. Safe-Harbour- Regelungen gemäß Art. 5 Abs. 1 und 3 MAR in Verbindung mit Art. 2 bis Art. 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 ('Delegierten VO') abzuwickeln.

Der Rückkauf wird in einem Zeitraum vom 9. November 2018 (erster möglicher Erwerbstag) bis spätestens zum 17. Januar 2019 (letzter möglicher Erwerbstag) durchgeführt werden.

Informationen zu den mit dem Rückkauf zusammenhängenden Geschäften werden entsprechend Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten VO spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden. Darüber hinaus wird die Gesellschaft entsprechend Art. 2 Abs. 3 der Delegierten VO die bekannt gegebenen Geschäfte auf ihrer Website https://www.prosiebensat1.de/investor-relations im Bereich 'Aktien' unter dem Link 'Aktienrückkauf' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

ProSiebenSat.1 Media SE

Der Vorstand




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