Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Der heute von der Siemens Energy AG (nachfolgend auch die "Gesellschaft") beschlossene Aktienrückkauf beginnt am 2. Januar 2023. Im Zeitraum bis längstens zum 30. September 2023 sollen eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu EUR 130.000.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 72.664.519 Stückaktien, zurückgekauft werden. Das Rückkaufprogramm dient ausschließlich dem Zweck der Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter und Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Rahmen von aktienbasierten Vergütungs- beziehungsweise Belegschaftsaktienprogrammen. Der Vorstand macht damit von der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 18. September 2020 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch. Soweit der Aktienrückkauf die Gültigkeitsdauer oder die Erwerbsgrenzen dieser Ermächtigung erreichen sollte, kann er vorbehaltlich der Erteilung einer neuen, von der Hauptversammlung zu beschließenden Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter dieser neuen Ermächtigung fortgesetzt werden.
Mit der Durchführung des Rückkaufs wird ein Institut beauftragt, das selbstständig seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Gesellschaft trifft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat des Instituts im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.
Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen.
Der Kaufpreis je zurückerworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Siemens Energy-Aktie im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.
Darüber hinaus ist das Institut verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 3 Unterabsätze 1 und 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend auch die "Rückkauf-VO") einzuhalten. Entsprechend der Rückkauf-VO darf u.a. kein Preis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Rückkauf-VO dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.
Die von dem mit dem Rückkauf beauftragten Institut täglich zu erwerbenden Volumina an Siemens Energy-Aktien sind abhängig von deren Kursentwicklung. Das Recht der Siemens Energy AG, die Volumenvorgaben anzupassen, bleibt unberührt. Im Übrigen erfolgt der Rückkauf günstigst und interessewahrend.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Rückkauf-VO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Zudem wird die Siemens Energy AG die Geschäfte auf ihrer Website unter www.siemens-energy.com/aktienrueckkauf veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
München, 23. Dezember 2022
Siemens Energy AG
Der Vorstand