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DGAP-News News vom 27.10.2020

fashionette AG legt Angebotspreis für ihren Börsengang auf EUR 31,00 je Aktie fest

DGAP-News: fashionette AG / Schlagwort(e): Börsengang
27.10.2020 / 19:54
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fashionette AG legt Angebotspreis für ihren Börsengang auf EUR 31,00 je Aktie fest

  • Gesamtvolumen des Börsengangs einschließlich Mehrzuteilungsoption und Aufstockungsoption zum Angebotspreis deutlich überzeichnet
  • Marktkapitalisierung basierend auf dem Angebotspreis von EUR 192 Millionen
  • Erwarteter Streubesitz von 58 %, falls die Mehrzuteilungsoption vollständig ausgeübt wird
  • Erster Handelstag voraussichtlich am 29. Oktober 2020 an der Frankfurter Wertpapierbörse


Düsseldorf, 27. Oktober 2020. Die fashionette AG ("fashionette" oder "Gesellschaft") (ISIN DE000A2QEFA1 / WKN A2QEFA / Börsenkürzel FSNT) und die verkaufende Aktionärin Genui Fund GmbH & Co. KG ("GENUI") haben den Angebotspreis für den Börsengang der Gesellschaft ("Börsengang") in Abstimmung mit der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Aktiengesellschaft als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner auf EUR 31,00 pro Aktie festgelegt.

Im Rahmen des Börsengangs wurden insgesamt 3.605.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) bei Investoren platziert. Die Platzierung umfasst 1.200.000 neue Aktien aus einer Barkapitalerhöhung, 1.500.000 bestehende Aktien aus dem Bestand von GENUI im Rahmen eines Base-Deals, 500.000 bestehende Aktien aus dem Bestand von GENUI aus der Ausübung der Aufstockungsoption und 405.000 bestehende Aktien im Zusammenhang mit einer Mehrzuteilungsoption.

Unter der Annahme der vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option beläuft sich das Gesamtvolumen des Börsengangs auf rund EUR 112 Millionen. Die Gesellschaft erwartet, dass sich der Bruttoerlös aus der Kapitalerhöhung auf EUR 37 Millionen belaufen wird. fashionette beabsichtigt, den Nettoerlös aus dem Börsengang in erster Linie dazu zu verwenden, das Wachstum des bestehenden Geschäfts durch Marketing- und Kundenakquisitions-Initiativen zu beschleunigen, selektive Akquisitionen zu tätigen, um die geografische Expansion und den Ausbau des Produktsortiments voranzutreiben und zielgerichtet in die IT-Plattform zu investieren.

Basierend auf dem Angebotspreis beträgt die Marktkapitalisierung von fashionette EUR 192 Millionen. Nach Abschluss des Börsengangs und unter der Annahme der vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option wird GENUI 37 % und das Management 5 % der Aktien der Gesellschaft halten, der erwartete Streubesitz wird sich auf 58 % belaufen.

Daniel Raab, CEO von fashionette, sagt: "Wir sind stolz, dass uns der Sprung an die Börse gelungen ist. Die hohe Nachfrage bei Investoren im In- und Ausland zeigt großes Vertrauen in das Zukunftspotenzial der fashionette AG und ist für uns ein besonderer Ansporn, unser Ziel, die führende Online-Plattform für Premium- und Luxus-Modeaccessoires in Europa zu werden, konsequent zu verfolgen. Das eingeworbene Kapital werden wir für zielgerichtete Investitionen in die Beschleunigung unseres Wachstums einsetzen."

Die Aktien der Gesellschaft werden voraussichtlich ab dem 29. Oktober 2020 im europäischen KMU-Wachstumssegment "Scale" der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die Lieferung der zugeteilten Aktien wird voraussichtlich am 30. Oktober 2020 erfolgen.

Zuteilungsregeln für das öffentliche Kaufangebot an Privatanleger

Aufgrund der Überzeichnung des Angebots konnten bei der Zuteilung nicht sämtliche Kaufangebote von Privatanlegern berücksichtigt werden.

Die über die Zeichnungsfunktionalität "DirectPlace(R)" der Frankfurter Wertpapierbörse ("Zeichnungsfunktionalität") eingereichten Zeichnungsangebote wurden nach folgendem Zuteilungsschlüssel bedient: Bedient wurden nur Zeichnungsangebote, die mindestens zum finalen Angebotspreis von EUR 31,00 pro Aktie eingereicht wurden; Zeichnungsaufträge für weniger als 15 Aktien wurden nicht bedient; auf Zeichnungsaufträge von mehr als 15 Aktien erfolgte eine Zuteilung von 40 % auf den jeweiligen Zeichnungsauftrag (mindestens 15 Aktien), wobei kaufmännisch gerundet wurde.

Bei erfolgter Zuteilung erhalten Anleger eine separate Wertpapierabrechnung durch deren Depotbank. Bei der Depotbank erhalten Anleger auch weitere Informationen zu den ihnen zugeteilten Aktien. Die von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen am 7. Juni 2000 herausgegebenen "Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger'' wurden beachtet. Die Zuteilung für Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität erfolgte nach einheitlichen Kriterien. Eine bevorrechtigte Zuteilung an Organmitglieder der Gesellschaft oder deren Angehörige, an Mitarbeiter oder Geschäftspartner der Gesellschaft erfolgte nicht.

Die Aktien der Gesellschaft haben die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000A2QEFA1, die deutsche Wertpapierkennnummer (WKN) A2QEFA und das Tickersymbol FSNT.

Hauck & Aufhäuser agiert als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner für den Börsengang.

Über fashionette:

fashionette ist eine führende europäische datengesteuerte Online-Plattform für Premium- und Luxus-Modeaccessoires wie Handtaschen, Schuhe, Sonnenbrillen, Uhren und Schmuck. Seit ihrer Gründung im Jahr 2008 hat fashionette eine marktführende Markenbekanntheit für Premium- und Luxushandtaschen in ihrem Kernmarkt Deutschland aufgebaut. Der Schwerpunkt von fashionette liegt darin, den personalisierten Online-Einkauf von Premium- und Luxus-Modeaccessoires für alle Kund*innen in Europa zugänglich zu machen. Weitere Informationen über fashionette finden Sie auf den Webseiten von fashionette unter corporate.fashionette.com (Corporate Website) und www.fashionette.com (Webshop).

Über GENUI:

GENUI ist eine Investmentfirma, die von einer Gruppe außergewöhnlicher Unternehmer und Investmentexperten gegründet wurde, die an "Gutes Unternehmertum" glauben. GENUI investiert in exzellente mittelständische Unternehmen mit dem Ziel, seine Partner dabei zu unterstützen, qualitativ hochwertiges Wachstum zu erreichen und den Stakeholdern im weiteren Sinne einen Mehrwert zu bieten. Jedes Unternehmen wird im Rahmen einer professionellen Governance von langjährig erfahrenen Investitionsexperten und einem engagierten Unternehmer unterstützt, der Zugang zu Fachwissen, Erfahrung und einem Netzwerk bietet, das für die angestrebte Entwicklung des Unternehmens relevant ist. Weitere Informationen über GENUI finden Sie auf der GENUI-Website unter www.genui.de.

fashionette AG

Investor Relations
ir@fashionette.com
Tel.: +49 (0)211 17607828
Grafenberger Allee 295 | 40237 Düsseldorf | Deutschland
corporate.fashionette.com

fashionette AG Presse Kontakt

Susan Hoffmeister
ir@fashionette.com
Tel.: +49 (0)89 125 09 03 30

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Diese Mitteilung und die hierin enthaltenen Informationen dienen lediglich zu Informationszwecken und stellen weder ein Angebot zum Verkauf oder zur Zeichnung dar noch eine Ankündigung eines bevorstehenden Angebots zum Verkauf oder zur Zeichnung oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung und keine Ankündigung einer bevorstehenden Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien aus dem Grundkapital der Gesellschaft ("Aktien") in den Vereinigten Staaten von Amerika einschließlich ihrer Territorien oder Besitztümer, in einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika oder im District of Columbia (zusammen "Vereinigte Staaten") oder sonstigen Staaten, und sollen auch nicht dahingehend verstanden werden.

Die Aktien wurden nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne vorherige Registrierung und außerhalb des Anwendungsbereichs einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act nicht verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt weder die Registrierung eines Teils des Angebots in den Vereinigten Staaten, noch die Durchführung eines öffentlichen Angebots der Aktien in den Vereinigten Staaten.

Die Gesellschaft hat ein öffentliches Angebot in keinem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland ("Deutschland") autorisiert. In einem anderen Mitgliedstaat des EWR als Deutschland und im Vereinigten Königreich (jeweils ein "Relevanter Staat") wurden und werden keine Handlungen unternommen, die ein in einem Relevanten Staat die Veröffentlichung eines Prospekts erforderndes öffentliches Angebot darstellen würden. Dementsprechend dürfen die Aktien in Relevanten Staaten nur angeboten werden:

(i) juristischen Personen, die "qualifizierte Investoren" im Sinne des Artikels 2 lit. e) der Prospektverordnung sind; oder

(ii) unter sonstigen Umständen, die vom Anwendungsbereich des Artikels 1 Abs. 4 der Prospektverordnung erfasst werden.

Für die Zwecke dieses Absatzes bedeutet "Öffentliches Angebot" eine Mitteilung jedweder Form oder Art mit ausreichend Informationen über die Bedingungen des Angebots und die angebotenen Aktien, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, über die Ausübung, den Kauf oder die Zeichnung von Aktien zu entscheiden. Der Ausdruck "Prospektverordnung" bezieht sich auf die Verordnung (EU) 2017/1129 in der aktuellen Fassung.

Hinsichtlich jedes Anlegers, der Aktien in dem vorgesehenen Angebot der Aktien erworben hat, wird davon ausgegangen werden, dass er zugesichert hat und damit einverstanden war, dass er diese Aktien für sich selbst und nicht im Auftrag einer anderen Person erworben hat. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch einen Prospekt im Sinne der Prospektverordnung dar.

Im Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung und jegliche andere Mitteilungen im Zusammenhang mit den Aktien nur verteilt und richtet sich nur an, und jede Investition oder Investitionsaktivität auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur "qualifizierten Investoren" (gemäß Definition in Artikel 86(7) des Financial Services and Markets Act 2000 ("Financial Promotion")), die (i) Personen sind, welche professionelle Erfahrung im Umgang mit Investitionen haben, welche unter die Definition eines "Professionellen Anlegers" gemäß Artikel 19 Abs. 5 der Financial Promotion Order 2005 ("Order") fallen oder (ii) "high net worth entities" sind, die unter Artikel 49 Abs. 2 lit. (a) bis (d) der Order fallen (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden), zur Verfügung und nur diese können diese Investitionen tätigen. Diese Mitteilung richtet sich nur an Relevante Personen. Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten keine Handlung auf Basis dieser Mitteilung vornehmen und sollten sich nicht auf diese Mitteilung beziehen oder auf dessen Grundlage handeln. Jede Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen durchgeführt. Die Gesellschaft hat keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot von Anteilen oder den Besitz oder die Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer Angebote oder Werbematerialien in Bezug auf diese Anteile in irgendeiner Rechtsordnung erlauben würden, mit Ausnahme von Deutschland, wo Maßnahmen zu diesem Zweck erforderlich sind.

Diese Mitteilung enthält Prognosen oder andere zukunftsgerichtete Aussagen, die sich z. B. auf zukünftige Ereignisse oder die zukünftige finanzielle Leistung der Gesellschaft beziehen. Sie können zukunftsgerichtete Aussagen an Begriffen wie "erwarten", "glauben", "antizipieren", "schätzen", "beabsichtigen", "werden", "könnten", "können" oder "dürften" oder in jedem Fall an der Verneinung solcher Begriffe oder anderen ähnlichen Ausdrücken erkennen. Diese Aussagen basieren auf derzeitigen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der Gesellschaft. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse und Ereignisse wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Mitteilung genannten oder beschriebenen abweichen werden. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin beschriebenen abweichen, aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation (einschließlich aufgrund der COVID-19-Pandemie), Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung, insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die sich auf die Gesellschaft auswirken, oder durch andere Faktoren. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Prognosen oder andere zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

Weder diese Mitteilung noch eine Kopie hiervon darf direkt oder indirekt in die Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika eingeführt oder übermittelt werden. Weder stellt diese Mitteilung ein Angebot oder eine Aufforderung zum Verkauf, oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots oder ein Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung dar, noch soll sie (oder irgendein Teil von ihr) oder die Tatsache ihrer Verbreitung, die Grundlage eines darauf gerichteten Vertrages sein oder sich im Zusammenhang mit einem darauf gerichteten Vertrag darauf verlassen werden. Das Angebot und die Verbreitung dieser Bekanntmachung und anderer Informationen im Zusammenhang mit der Notierung und dem Angebot kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein.

Die angebotenen Aktien wurden bereits verkauft.

Im Zusammenhang mit dem Angebot, kann die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland ("Stabilisierungsmanager"), (oder im Auftrag des Stabilisierungsmanagers handelnde Personen) Mehrzuteilungen vornehmen oder bestimmte Maßnahmen ergreifen, die es erlauben, den Marktpreis der Aktien auf einem Niveau zu halten, das über jenem liegt, das ohne Stabilisierung bestehen würde. Es gibt jedoch keine Gewähr dafür, dass der Stabilisierungsmanager (oder im Auftrag des Stabilisierungsmanagers handelnde Personen) Stabilisierungsmaßnahmen durchführen. Eine Stabilisierungsmaßnahme kann am oder nach dem Tag, an dem eine ordnungsgemäße Veröffentlichung des endgültigen Preises der Aktien erfolgt ist, beginnen und kann - falls begonnen - zu jeder Zeit enden, jedoch muss sie spätestens 30 Tage nach dem Tag an dem der Handel mit den Aktien aufgenommen wurde, abgeschlossen sein.



27.10.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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