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Mister Spex SE

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DGAP-PVR News vom 19.10.2021

Mister Spex SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Mister Spex SE
19.10.2021 / 18:03
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Mister Spex SE
Greifswalder Straße 156
10409 Berlin

Hamburg, den 18.10.2021

Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 23.09.2021 haben wir, Albert Büll, Christa Büll, Sabine Büll-Schroeder und Nathalie Büll-Testorp (zusammen die „Mitteilungspflichtigen'), Ihnen gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von uns gehaltene Stimmrechtsanteil an der Mister Spex SE, Berlin (der „Emittent'), am 17.09.2021 die Schwelle von 10% überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil nunmehr 3.629.970 (das entspricht 10,45% der Stimmrechte) beträgt.
Dieser Stimmrechtsanteil wird uns über die ABACON Invest GmbH, die ABACON GmbH & Co. KG und die Verwaltung ACB GmbH (zusammen die „Tochtergesellschaften') gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet, da wir die Verwaltung ACB GmbH gemeinsam beherrschen. Die Überschreitung der 10%-Schwelle des Stimmrechtsanteils resultiert aus dem vorzeitigen Ende einer Wertpapierleihe.

Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG ergänzend folgendes mit:

1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele

a) Der Erwerb von Stimmrechten an dem Emittenten dient der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Es besteht keine Absicht seitens der Mitteilungspflichtigen oder der Tochtergesellschaften, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte des Emittenten durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c) Die Mitteilungspflichtigen und die Tochtergesellschaften streben neben dem Einfluss von Herrn Tobias Krauss als Vertreter der Mitteilungspflichtigen und ihrer Tochtergesellschaften im Aufsichtsrat des Emittenten derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.

d) Die Mitteilungspflichtigen oder Tochtergesellschaften streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur des Emittenten, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an.

2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel

Der Erwerb von Stimmrechten erfolgte ausschließlich durch Eigenmittel.

Mit freundlichen Grüßen

Albert Büll Christa Büll Sabine Büll-Schroeder Nathalie Büll-Testorp


19.10.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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