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DGAP-News News vom 24.07.2008

BASF SE: Zweite Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden

BASF SE / Sonstiges

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

 


BASF SE

Ludwigshafen am Rhein


- ISIN DE0005151005  //  WKN 515 100 - 


Zweite Aufforderung
zur Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden

Die ordentliche Hauptversammlung der BASF SE hat am 24. April 2008 u.a. die Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit im Verhältnis 1 : 2) und die entsprechend erforderliche Änderung der Satzung beschlossen. Die Stückaktien (nachfolgend 'Aktie') mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 2,56 wurden in je 2 Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,28 gesplittet. Die entsprechende Satzungsänderung ist am 29. Mai 2008 in das Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein eingetragen worden. Demgemäß ist eine bisherige Aktie (1 Stück) der BASF SE auf Stück – 2 – Aktien, eine Sammelaktie über zehn Aktien auf Stück – 20 – Aktien, eine Sammelaktie über einhundert Aktien auf Stück – 200 – Aktien und eine Sammelaktie über fünfhundert Aktien auf Stück – 1.000 – Aktien umgestellt worden. Das Grundkapital der BASF SE von EUR 1.210.918.400,00 ist nunmehr eingeteilt in Stück 946.030.000 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,28. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen.

Seit dem Formwechsel in eine Europäische Gesellschaft (SE) sind die Aktienurkunden unserer Gesellschaft unrichtig geworden. Deshalb sollen sämtliche alten auf die frühere Firma 'BASF Aktiengesellschaft' lautenden Aktienurkunden, die sich seit dem Aktienumtausch 2002 im Umlauf befinden, aus dem Verkehr gezogen und in die ausschließliche Girosammelverwahrung überführt werden. Hiermit fordern wir unsere Aktionäre, die effektive Aktienurkunden besitzen, auf, ihre

BASF-Aktien verbrieft in Einzel- oder Sammelurkunden, mit Gewinnanteilscheinen Nr. 27 bis 40 und Erneuerungsschein,
in der Zeit

vom 27. Juni bis 30. September 2008 einschließlich
bei einer Umtauschstelle oder bei einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an eine Umtauschstelle während der üblichen Schalterstunden zwecks Erteilung von Girosammeldepotgutschriften einzureichen. Umtauschstellen sind


in Deutschland:
sämtliche Niederlassungen der
Deutsche Bank AG

in der Schweiz:
Credit Suisse, Zürich
und ihre schweizerischen Niederlassungen. 

In Großbritannien werden die Aktionäre, die BASF-Aktien – verbrieft in Einzel- bzw. Sammelurkunden – halten, gebeten, sich mit ihrem lokalen Broker bzw. mit ihrer lokalen Depotbank in Verbindung zu setzen, um den Umtausch zur Erteilung von Girosammeldepotgutschriften durchführen zu können. Die Broker bzw. die betreffende Depotbank müssen die BASF-Aktienurkunden in der üblichen Weise bei der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, oder bei einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, einreichen.
Die Aktien der BASF SE sind seit Umtauschbeginn nur noch in Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind. An dem Girosammelbestand werden die Aktionäre der BASF SE entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt.
Die börsenmäßige Lieferbarkeit der unrichtig gewordenen Aktienurkunden ist mit Ablauf des 26. Juni 2008 zurückgenommen worden. Ab dem 27. Juni 2008 sind die BASF-Aktien nur noch im Girosammelwege lieferbar.
Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden gebeten, diese Aktienurkunden innerhalb der vorgenannten Frist bei einem Kreditinstitut ihrer Wahl, das Wertpapierdepots führt, einzureichen. Von diesem Kreditinstitut wird dem einreichenden Aktionär – nach Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingelieferten Aktienurkunden – eine Girosammeldepotgutschrift zugunsten eines bestehenden oder neu zu eröffnenden Depots über die Aktien (nach Aktiensplit) erteilt.
Die Aktionäre, die ihre Aktien in Streifbandverwahrung verbucht halten, werden aufgefordert, bei ihrer Depotbank die Aktien unter Berücksichtigung des Aktiensplits in die Girosammelverwahrung überführen zu lassen; die weiteren Schritte des Aktienumtauschs werden von dem depotführenden Kreditinstitut veranlasst. Von Aktionären, deren Aktien bei einem Kreditinstitut in einem Girosammeldepot verbucht sind, ist nichts zu veranlassen.

Den Aktionären unserer Gesellschaft entstehen durch die Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden keine Kosten. Die Kosten für die Führung eines Wertpapierdepots werden von der Gesellschaft nicht übernommen.

Die unrichtig gewordenen Aktienurkunden unserer Gesellschaft, die nicht bis zum
30. September 2008 einschließlich eingereicht worden sind, werden nach § 73 AktG für kraftlos erklärt. Die erforderliche Genehmigung des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein ist am 28. April 2008 erteilt worden.
Ludwigshafen am Rhein, im Juli 2008

BASF SE
Der Vorstand
24.07.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
Sprache:      Deutsch
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              67056 Ludwigshafen
              Deutschland
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Fax:          +49 (0)621 60-4 25 25
E-Mail:       info.service@basf.com
Internet:     www.basf.com
ISIN: DE0005151005, DE000A0JRFB0, Börse Dublin, Frankfurter Wertpapierbörse, , DE000A0JRFA2, Börse Dublin, Frankfurter Wertpapierbörse, , DE000A0JQF26, Börse Dublin, Frankfurter Wertpapierbörse, , DE000A0EUB86, Frankfurter Wertpapierbörse, , DE0008846718, Frankfurter Wertpapierbörse, WKN: 515 100, WKN A0JRFB, Börse Dublin, Frankfurter Wertpapierbörse, , WKN A0JRFA, Börse Dublin, Frankfurter Wertpapierbörse, , WKN A0JQF2, Börse Dublin, Frankfurter Wertpapierbörse, , WKN A0EUB8, Frankfurter Wertpapierbörse, , WKN 884671, Frankfurter Wertpapierbörse, Indizes:      DAX, EURO STOXX 50
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