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Henkel AG & Co. KGaA

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DGAP-PVR News vom 03.07.2014

Henkel AG & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Henkel AG & Co. KGaA 

03.07.2014 17:00

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Düsseldorf, 3. Juli 2014

Der Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf, ist mitgeteilt worden, dass der Stimmrechtsanteil der Mitglieder des Aktienbindungsvertrags Henkel zum 30. Juni 2014 insgesamt 59,91% der Stimmrechte (155.646.598 Stimmen) an der Henkel AG & Co. KGaA beträgt und gehalten wird von
- 123 Mitgliedern der Familien der Nachfahren des Unternehmensgründers     Fritz Henkel,

- vier von Mitgliedern dieser Familien gegründeten Stiftungen,
- drei von Mitgliedern dieser Familien gegründete Trust,
- drei von Mitgliedern dieser Familien gegründeten Gesellschaften mit beschränkter Haftung, dreizehn GmbH & Co. KG's und einer KG,
aufgrund eines Aktienbindungsvertrages gemäß § 22 Abs. 2 WpHG, wobei die von den drei Gesellschaften mit beschränkter Haftung, dreizehn GmbH & Co KG's und der einen KG gehaltenen Anteile in Höhe von insgesamt 15,79% (41.030.945 Stimmrechte) den Mitgliedern der Familie, die diese Gesellschaften kontrollieren, auch nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.

Für kein Mitglied des Aktienbindungsvertrags besteht, auch bei Hinzurechnung der mit Nießbrauchverträgen ausdrücklich eingeräumten Stimmrechte, die Verpflichtung zur Mitteilung des Erreichens bzw. Überschreitens der Schwelle von 3% oder mehr der Stimmrechtsanteile an der Henkel AG & Co. KGaA.

Bevollmächtigter der Mitglieder des Aktienbindungsvertrages Henkel ist Frau Dr. Simone Bagel-Trah, Deutschland.

Henkel AG & Co. KGaA



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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Henkel AG & Co. KGaA
              Henkel Str. 67
              40191 Düsseldorf
              Deutschland
Internet:     www.henkel.de
 
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