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DGAP-PVR News vom 11.07.2016

MAN SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

MAN SE 

11.07.2016 13:52

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Bezugnehmend auf die Stimmrechtsmitteilung von Dr. Wolfgang Porsche, Dr. Dr. Christian Porsche, Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche und Felix Alexander Porsche vom 16. Juni 2016, mit der mitgeteilt wurde, dass der Stimmrechtsanteil der Familie WP Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich (die Mitteilende) an der Emittentin am 15. Juni 2016 die Stimmrechtsschwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% sowie 75% überschritten hat, wurde der MAN SE namens und in Vollmacht der Mitteilenden gemäß § 27a Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:

'Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien durch die Mitteilende zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG).
1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Die Mitteilende beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Ein etwaiger Erwerb weiterer Stimmrechte aufgrund Zurechnung aus Aktien, die durch die Volkswagen Truck & Bus GmbH aufgrund von Abfindungsangeboten nach dem Aktiengesetz erworben werden, bleibt hiervon unberührt.

c) Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.
d) Die Mitteilende strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
2) Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.'


München, den 11. Juli 2016

Der Vorstand



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