Korrektur einer Veröffentlichung vom 26.03.2009 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung MAN AG / Korrektur einer Veröffentlichung vom 26.03.2009 einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die BlackRock, Inc. , New York, USA hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26.03.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MAN AG, München, Deutschland, ISIN: DE0005937007, WKN: 593700 am 20.03.2009 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,02% (das entspricht 4255043 Stimmrechten) beträgt. Am 30.04.2009 teilte uns BlackRock, Inc. New York, USA mit, dass 3,02% der Stimmrechte (das entspricht 4255043 Stimmrechten) der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen sind. (Insoweit Korrektur der Mitteilung vom 26.03.2009, die am selben Tag veröffentlicht wurde.) 04.05.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: MAN AG Landsberger Str. 110 80339 München Deutschland Internet: www.man.eu Ende der Mitteilung DGAP News-Service |