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DGAP-CMS News vom 12.10.2018

Schlussmeldung Aktienrückkauf
CECONOMY AG / Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
12.10.2018 / 19:47
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


CECONOMY AG

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 ('MAR') i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 ('Delegierte VO')

Düsseldorf, den 12. Oktober 2018

Erwerb eigener Aktien - Schlussmeldung

Die CECONOMY AG hat mit Bekanntmachung vom 27. September 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a MAR i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten VO den Beginn eines Rückkaufprogramms zum 1. Oktober 2018 mitgeteilt.
Die CECONOMY AG hat am 2. Oktober 2018 insgesamt 2.448 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien der CECONOMY AG im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben.

Am 2. Oktober 2018 betrugen die Gesamtzahl der zurückerworbenen Aktien, die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse sowie das tägliche Gesamtvolumen:


Datum Gesamtzahl Volumengewichteter Kurswert zurückerworbene Durchschnittskurs (EUR) Gesamt (EUR)               Aktien (Stück)
2. Oktober 2.448 5,9950 14.675,76 2018

Summe 2.448 5,9950 14.675,76


Das Erste Rückkaufprogramm ist damit abgeschlossen (zu den Einzelheiten des Rahmenprogramms wird auf die vorgenannte Bekanntmachung vom 27. September 2018 verwiesen). Am 2. Oktober 2018 wurden insgesamt 2.448 eigene auf den Inhaber lautende Stammaktien von der CECONOMY AG erworben. Dies entspricht ca. 0,0007 % des Grundkapitals der Gesellschaft und des auf Stammaktien entfallenden Grundkapitals. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich EUR 5,9950. Insgesamt wurden eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 14.675,76 (ohne Nebenkosten) erworben. Die erworbenen Aktien werden ausschließlich zum Zweck der Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft auf Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. c MAR verwendet. Die betreffenden Verpflichtungen ergeben sich aus einer einmaligen Zusage der Gesellschaft gegenüber den Mitarbeitern der CECONOMY AG auf Zuteilung von Aktien zur Incentivierung der Mitarbeiter.

Der Erwerb der Aktien erfolgte durch ein von der CECONOMY AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse.

Weitere Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften (einschließlich einer Aufstellung der Einzelgeschäfte in detaillierter Form) sind gemäß Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten VO auf der Internetseite der CECONOMY AG unter https://www.ceconomy.de/ im Bereich 'Investor Relations' in dem Segment 'Rechtliche Mitteilungen' veröffentlicht.

CECONOMY AG
Der Vorstand




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