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RWE Aktiengesellschaft

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DGAP-CMS News vom 26.09.2014

RWE Aktiengesellschaft: Aktienrückkauf

RWE Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
26.09.2014 10:26

Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die RWE AG beabsichtigt, im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis spätestens zum 5. November 2014 maximal bis zu 600.000 Aktien der RWE AG (ISIN DE0007037129 (Stammaktien)) zu den nachfolgenden Bedingungen zu erwerben. Die Anzahl der Aktien, die erworben werden sollen, ist durch einen Gesamtkaufpreis von 21,0 Mio. EUR begrenzt.

Die RWE AG nutzt hiermit die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 Aktiengesetz. Die zurückgekauften Aktien sollen ausschließlich zur Ausgabe an Mitarbeiter im Rahmen der Belegschaftsaktienausgabe für das Jahr 2014 verwendet werden.
Der Rückkauf erfolgt für Rechnung der Gesellschaft durch eine von der Gesellschaft beauftragte Bank. Die Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien und das jeweilige Erwerbsvolumen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und wird so günstig wie möglich für die RWE AG durchgeführt.
Die Bank ist hierbei verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (EG-VO) zu beachten. Demgemäß darf die Bank bei der Kaufpreisbestimmung nicht den Kurs des letzten an der betreffenden Börse unabhängig getätigten Abschlusses oder des derzeit höchsten unabhängigen Gebots überschreiten. Maßgeblich ist der höhere Wert. Die Bank darf an einem Tag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der letzten zwanzig Börsentage vor dem Zeitpunkt des Erwerbs.
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach ihrer Ausführung bekannt gegeben. Zudem wird die RWE AG regelmäßig über die Fortschritte des Aktienrückkaufs unter www.rwe.com informieren.
Essen, 26. September 2014

RWE AG

Der Vorstand



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Internet:     www.rwe.com
 
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