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DGAP-PVR News vom 30.10.2014

RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

RWE Aktiengesellschaft 

30.10.2014 10:00

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die BlackRock Advisors Holdings, Inc., New York, NY, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28. Oktober 2014 Folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Advisors Holdings, Inc. an der RWE AG hat am 24.10.2014 den Schwellenwert von 3% der Stimmrechte überschritten und betrug an diesem Tag 3,02 % der Stimmrechte (17.384.574 Stimmrechte). 2,16 % der Stimmrechte (12.438.422 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 0,04 % der Stimmrechte (258.789 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. 1,17 % der Stimmrechte (6.741.376 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. Der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag entspricht nicht zwangläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungsbestände. Das resultiert daraus, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach zugerechnet werden.


Die BlackRock International Holdings, Inc., New York, NY, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28. Oktober 2014 Folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der BlackRock International Holdings, Inc. an der RWE AG hat am 24.10.2014 den Schwellenwert von 3 % der Stimmrechte überschritten und betrug an diesem Tag 3,02 % der Stimmrechte (17.384.574 Stimmrechte). 2,16 % der Stimmrechte (12.438.422 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 0,04 % der Stimmrechte (258.789 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. 1,17 % der Stimmrechte (6.741.376 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet.
Der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag entspricht nicht zwangläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungsbestände. Das resultiert daraus, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach zugerechnet werden.


Die BR Jersey International Holdings L.P., St. Helier, Jersey, Channel Islands, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28. Oktober 2014 Folgendes mitgeteilt:

Der Stimmrechtsanteil der BR Jersey International Holdings L.P. an der RWE AG hat am 24.10.2014 den Schwellenwert von 3 % der Stimmrechte überschritten und betrug an diesem Tag 3,02 % der Stimmrechte (17.384.574 Stimmrechte). 2,16 % der Stimmrechte (12.438.422 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 0,04 % der Stimmrechte (258.789 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. 1,17 % der Stimmrechte (6.741.376 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet.
Der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag entspricht nicht zwangläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungsbestände. Das resultiert daraus, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach zugerechnet werden.


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