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DGAP-PVR News vom 11.12.2014

RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

RWE Aktiengesellschaft 

11.12.2014 14:10

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die BlackRock Financial Management, Inc., New York, NY, U.S.A., hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10. Dezember 2014 Folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Financial Management, Inc. an der RWE AG hat am 08. Dezember 2014 den Schwellenwert von 5 % der Stimmrechte unterschritten und betrug an diesem Tag 4,96 % der Stimmrechte (28.566.627 Stimmrechte). 2,35 % der Stimmrechte (13.517.322 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 0,001 % der Stimmrechte (3.099 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. 0,01 % der Stimmrechte (33.620 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. 2,92 % der Stimmrechte (16.787.801 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet.
Der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag entspricht nicht zwangläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungsbestände. Das resultiert daraus, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach zugerechnet werden.


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Der Vorstand



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