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DGAP-PVR News vom 08.01.2015

RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

RWE Aktiengesellschaft 

08.01.2015 16:01

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die BlackRock Financial Management, Inc., New York, NY, U.S.A., hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 8. Januar 2015 Folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Financial Management, Inc. an der RWE AG hat am 6. Januar 2015 den Schwellenwert von 5 % der Stimmrechte überschritten und betrug an diesem Tag 5,06 % der Stimmrechte (29.157.119 Stimmrechte). 2,47 % der Stimmrechte (14.212.863 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 0,0001 % der Stimmrechte (470 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. 0,01 % der Stimmrechte (38.055 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. 3,03 % der Stimmrechte (17.445.914 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet.
Der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag entspricht nicht zwangläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungsbestände. Das resultiert daraus, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach zugerechnet werden.



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Der Vorstand



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