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DGAP-Ad-hoc News vom 01.03.2015

RWE Aktiengesellschaft: Vollzug des Dea-Verkaufs von Entscheidung der DECC nicht beeinflusst

RWE Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Verkauf
01.03.2015 12:32

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Das britische Energieministerium (DECC) hat gestern mitgeteilt, den beantragten Letter of Comfort für den Kontrollwechsel des UK Geschäfts der RWE Dea nicht erteilen zu wollen. Auf der Grundlage der im Januar abgeschlossenen Verträge mit der LetterOne-Gruppe hat dies jedoch keine Auswirkungen auf den Vollzug der Transaktion am 02. März 2015. Die Verträge sehen eine Übertragung der RWE Dea als Ganzes einschließlich des UK Geschäfts vor. Nur wenn innerhalb des ersten Jahres nach dem Vollzug die EU oder die USA Sanktionen gegen die LetterOne oder deren Eigner verhängen sollten, ist RWE zum Rückerwerb des UK Geschäfts verpflichtet.

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