RWE Aktiengesellschaft: Vollzug des Dea-Verkaufs von Entscheidung der DECC nicht beeinflusst RWE Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Verkauf 01.03.2015 12:32 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Das britische Energieministerium (DECC) hat gestern mitgeteilt, den beantragten Letter of Comfort für den Kontrollwechsel des UK Geschäfts der RWE Dea nicht erteilen zu wollen. Auf der Grundlage der im Januar abgeschlossenen Verträge mit der LetterOne-Gruppe hat dies jedoch keine Auswirkungen auf den Vollzug der Transaktion am 02. März 2015. Die Verträge sehen eine Übertragung der RWE Dea als Ganzes einschließlich des UK Geschäfts vor. Nur wenn innerhalb des ersten Jahres nach dem Vollzug die EU oder die USA Sanktionen gegen die LetterOne oder deren Eigner verhängen sollten, ist RWE zum Rückerwerb des UK Geschäfts verpflichtet. 01.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: RWE Aktiengesellschaft Opernplatz 1 45128 Essen Deutschland Telefon: +49 (0)201-12-15025 Fax: +49 (0)201-12-15265 E-Mail: invest@rwe.com Internet: www.rwe.com ISIN: DE0007037129, DE0007037145 WKN: 703712, 703714 Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Terminbörse EUREX Ende der Mitteilung DGAP News-Service |