Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission
Mit der Bekanntmachung vom 22. Dezember 2021 nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission wurden die Rückkaufprogramme der RWE Supply & Trading GmbH UK Branch, der RWE Generation UK plc und der RWE Technology UK Limited durch die RWE Aktiengesellschaft angekündigt.
Im Mai 2022 hat die Computershare Trustees Limited als der unabhängige Treuhänder für die RWE Supply & Trading GmbH UK Branch, die RWE Generation UK plc und die RWE Technology UK Limited insgesamt 511 Stück Aktien der RWE Aktiengesellschaft im Rahmen dieser Rückkaufprogramme erworben. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich GBP 33,196616. Insgesamt wurden im Mai 2022 Aktien zu einem Gesamtpreis von GBP 16.963,471 (ohne Nebenkosten) erworben.
Der Erwerb der Aktien der RWE Aktiengesellschaft erfolgte ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XFRA).
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission sind auf der Internetseite der RWE Aktiengesellschaft (http://www.rwe.com/) im Bereich 'Investor Relations' veröffentlicht.