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VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

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DGAP-Ad-hoc News vom 05.11.2012

VOLKSWAGEN AG: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT beschließt Begebung einer Pflicht-Wandelanleihe

VOLKSWAGEN AG  / Schlagwort(e): Anleihe

05.11.2012 17:37

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT beschließt Begebung einer Pflicht- Wandelanleihe
  
Der Vorstand der Volkswagen Aktiengesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Begebung einer nachrangigen Pflicht-Wandelanleihe beschlossen. Das Gesamtvolumen der Pflicht-Wandelanleihe soll zunächst mindestens 2 Milliarden Euro betragen. Das endgültige Emissionsvolumen wird nach Durchführung eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. Bei entsprechender Nachfrage kann das Gesamtvolumen um weitere ca. 0,5 Milliarden Euro erhöht werden.
Die Anleihe wird durch die Volkswagen International Finance N.V. in einer Mindeststückelung von jeweils 100.000,00 Euro begeben und ist mit einer nachrangigen Garantie der Volkswagen Aktiengesellschaft unterlegt. Das Bezugsrecht bestehender Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die Tilgung der Pflicht-Wandelanleihe wird bei Fälligkeit durch Wandlung der Rückzahlungsansprüche der Inhaber der Pflicht-Wandelanleihe in neue auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Nennwert unter teilweiser Nutzung des bestehenden bedingten Kapitals der Volkswagen Aktiengesellschaft erfolgen.
Der angestrebte Emissionserlös von ca. 2 bis 2,5 Milliarden Euro aus der Begebung der Pflicht-Wandelanleihe dient der Verbesserung der Kapitalausstattung von Volkswagen vor dem Hintergrund der Schaffung des integrierten Automobilkonzerns und der Umsetzung des strategischen Wachstums- und Investitionsprogramms.
Die Pflicht-Wandelanleihe soll zu 100% ihres Nennwerts begeben und mit einer maximalen Wandlungsprämie von 20% und einem Kupon von 4,75% bis 5,50% ausgegeben werden. Die Festlegung des Wandlungspreises erfolgt in Referenz zu dem Preis, der durch die parallele Platzierung von bestehenden, aus Sicherungsgeschäften einzelner Käufer der Pflicht- Wandelanleihe stammenden Vorzugsaktien ermittelt wird. Die Pflicht- Wandelanleihe hat eine Laufzeit bis 9. November 2015, wobei die Anleihebedingungen vorzeitige Wandlungsmöglichkeiten vorsehen. Die Gesellschaft wird die finalen Konditionen und das Emissionsvolumen unmittelbar vor Begebung der Pflicht-Wandelanleihe, voraussichtlich am 6. November 2012, nach Durchführung eines beschleunigten Bookbuilding- Verfahrens festlegen. 
Die Pflicht-Wandelanleihe wird durch ein mit der Platzierung beauftragtes Bankenkonsortium ausschließlich institutionellen Investoren in Deutschland und anderen Ländern einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen internationaler Privatplatzierungen angeboten. Wolfsburg, den 5. November 2012
  
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT - Der Vorstand


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