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VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

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DGAP-PVR News vom 12.09.2013

VOLKSWAGEN AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

VOLKSWAGEN AG 

12.09.2013 16:02

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
   
Veröffentlichung nach § 27a Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
   
   
Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 2 WpHG
Mitteilung gem. § 27a Abs. 1 WpHG
   
   
Die LK Holding GmbH, Salzburg, Österreich, (die 'Mitteilende') hat der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 9. September 2013 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 12. August 2013 gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
   
'Am 10. August 2013 wurde die Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald, auf die Mitteilende abgespalten, der damit erstmals Stimmrechte aus Aktien der Emittentin gemäß § 22 WpHG zuzurechnen waren. Der Erwerb von Stimm- rechten aus Aktien der Emittentin erfolgte ausschließlich als Folge dieser Abspaltung im Wege der Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).
   
1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)    
a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden       noch der Umsetzung strategischer Ziele.
   
b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise       zu erlangen.
   
c) Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der       Emittentin an.
   
d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapital- struktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividen-       denpolitik an.
   
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)    
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der genannten Abspaltung im Wege der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht    aufgewendet.'
   
   
   
Wolfsburg, den 12. September 2013
   
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
   
   



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