Volkswagen AG beschließt Prüfung eines möglichen Börsengangs der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
Wie die Volkswagen AG mit Ad-hoc-Mitteilung vom 22. Februar 2022 mitgeteilt hatte, hat sie mit der Porsche Automobil Holding SE Gespräche über einen möglichen Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG geführt und eine Eckpunktevereinbarung verhandelt. Der Vorstand der Volkswagen AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Volkswagen AG beschlossen, die Eckpunktevereinbarung abzuschließen und auf dieser Grundlage die Umsetzbarkeit eines möglichen Börsengangs der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG zu prüfen. Die tatsächliche Umsetzbarkeit eines Börsengangs hängt von einer Vielzahl verschiedener Parameter sowie den allgemeinen Marktgegebenheiten ab. Abschließende Entscheidungen sind noch nicht getroffen.
Nach Maßgabe der Eckpunktevereinbarung soll für den Fall eines Börsengangs das Grundkapital der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG in 50% Vorzugsaktien und 50% Stammaktien unterteilt werden und es sollen im Rahmen des möglichen Börsengangs bis zu 25% der Vorzugsaktien am Kapitalmarkt platziert werden. Im Zusammenhang mit dem möglichen Börsengang würde die Porsche Automobil Holding SE 25% zuzüglich einer Aktie der Stammaktien an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG von der Volkswagen AG zum Platzierungspreis der Vorzugsaktien zuzüglich einer Prämie von 7,5% erwerben. Die Volkswagen AG würde die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG auch nach der Umsetzung eines Börsengangs weiterhin im Wege der Vollkonsolidierung in ihren Konzernabschluss einbeziehen. Es ist zudem geplant, die industrielle Kooperation zwischen der Volkswagen AG und der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG nach einem möglichen Börsengang fortzusetzen.
Die Volkswagen AG würde die Einnahmen aus einem möglichen Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG für die Finanzierung der industriellen und technologischen Transformation des Volkswagen-Konzerns sowie das weitere Wachstum nutzen. Zudem wurde vereinbart, dass die Volkswagen AG im Fall eines erfolgreichen Börsengangs den Aktionären vorschlagen wird, eine Sonderdividende in einem Umfang von 49% der Bruttogesamterlöse aus der Platzierung der Vorzugsaktien und dem Verkauf der Stammaktien auszuschütten. Zugleich ist vorgesehen, dass die Mitarbeiter der Volkswagen AG in Form eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms (ca. EUR 2.000,- pro Mitarbeiter) an dem Erfolg des Konzerns partizipieren.
Rolf Woller
Leiter Konzern Treasury und Investor Relations
24.02.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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