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VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

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DGAP-PVR News vom 29.10.2010

VOLKSWAGEN AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

VOLKSWAGEN AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG (wesentliche Beteiligung)
29.10.2010 13:30

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

Veröffentlichung nach § 27a Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz

Die Porsche Wolfgang 1. Beteiligungs GmbH & Co. KG, Stuttgart, Deutschland, (die 'Mitteilende') hat der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, Deutschland, am 27. Oktober 2010 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 5. Oktober 2010 gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

'Am 29. September 2010 wurde die von Herrn Dr. Wolfgang Porsche an der Wolfgang Porsche GmbH gehaltene Beteiligung in die Mitteilende eingebracht, der damit erstmals Stimmrechte der Volkswagen Aktiengesellschaft (die 'Emittentin') im Sinne des § 22 WpHG zuzurechnen waren. Der Erwerb von Stimmrechten der Emittentin erfolgte ausschließlich als Folge dieser Einbringung im Wege der Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG).

1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a      Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Die Einbringung und daraus resultierende Zurechnung von Stimmrechten dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erlangung von Handelsgewinnen der Mitteilenden.
b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf      sonstige Weise zu erlangen.

c) Die Mitteilende strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen      der Emittentin an.

d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die      Dividendenpolitik an.

2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb von Stimmrechten erfolgte lediglich als Folge der genannten Einbringung einer Beteiligung im Wege der Zurechnung von Stimmrechten. Sonstige Eigen- oder Fremdmittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte wurden nicht aufgewendet.'


Wolfsburg, den 29. Oktober 2010

Volkswagen Aktiengesellschaft



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Unternehmen:  VOLKSWAGEN AG
              Brieffach 1849
              38436 Wolfsburg
              Deutschland
Internet:     www.volkswagenag.com/ir
 
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