Wir nehmen Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 33 ff. WpHG der Axxion S.A. vom 4. November 2021.
Axxion S.A. überschritt am 4. November 2021 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien. Infolgedessen gab Axxion S.A. eine entsprechende Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 33 ff. WpHG ab.
Axxion S.A. hat uns in diesem Zusammenhang gemäß § 43 WpHG am 5. November 2021 über Folgendes informiert:
1. Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinnen für den investierten Investmentfonds.
2. Der Erwerb weiterer Stückzahlen als auch Verkäufe sind in Abhängigkeit der Kurs- sowie der operativen Entwicklung in den nächsten 12 Monaten nicht ausgeschlossen.
3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane wird nicht angestrebt.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik wird nicht angestrebt.
Bei den Mitteln, die zum Erwerb der Stimmrechte verwendet wurden, handelt es sich um Eigenkapital der investierenden Investmentfonds.