Bekanntmachung zum Aktienrückkaufprogramm gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
11. Zwischenmeldung
Filderstadt, 28. Dezember 2022 – Im Zeitraum vom 19. Dezember 2022 bis einschließlich 23. Dezember 2022 wurden insgesamt 624 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2022 der All for One Group SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 12. Oktober 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 13. Oktober 2022 mitgeteilt wurde.
Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen
in Stück |
Volumengewichteter
Durchschnittskurs
in EUR |
19.12.2022 |
95 |
45,1235 |
20.12.2022 |
96 |
45,1728 |
21.12.2022 |
195 |
45,1655 |
22.12.2022 |
193 |
45,2 |
23.12.2022 |
45 |
45,2 |
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der All for One Group SE veröffentlicht unter www.all-for-one.com/aktienrueckkauf.
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 13. Oktober 2022 bis einschließlich 23. Dezember 2022 erworbenen Aktien beläuft sich auf 9.870 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der All for One Group SE erfolgt durch ein von der All for One Group SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).