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DGAP-CMS News vom 24.11.2014

adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 Aktienrückkauf - 2. Zwischenmeldung

adidas AG  / Aktienrueckkauf

24.11.2014 11:57

Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die adidas AG hat im Zeitraum vom 17. November 2014 bis einschließlich 21. November 2014 insgesamt 452.986 Stückaktien der adidas AG im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Der Rückkaufbeginn wurde mit Bekanntmachung vom 6. November 2014 gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 für den 7. November 2014 mitgeteilt.
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufs seit dem 7. November 2014 durch die adidas AG erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 1.212.288 Stückaktien.
Weitere Informationen gemäß Art. 4 Abs. 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 sind im Internet unter
http://www.adidas-group.com/s/aktienrueckkauf abrufbar. Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Herzogenaurach, 24. November 2014 
adidas AG
Der Vorstand



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