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DGAP-CMS News vom 16.03.2015

adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 Aktienrückkauf/2. Tranche - 1. Zwischenmeldung

adidas AG  / Aktienrückkauf

16.03.2015 12:15

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Herzogenaurach, 16. März 2015


adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 Aktienrückkauf/2. Tranche - 1. Zwischenmeldung
Die adidas AG hat im Zeitraum vom 6. März 2015 bis einschließlich 11. März 2015 insgesamt 346.341 Stückaktien der adidas AG im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Laut Bekanntmachung vom 5. März 2015 gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 hat der Rückerwerb eigener Aktien im Rahmen der zweiten Tranche am 6. März 2015 begonnen. Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des am 1. Oktober 2014 beschlossenen und am 7. November 2014 begonnenen Aktienrückkaufprogramms durch die adidas AG erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 5.235.483 Stückaktien. Weitere Informationen gemäß Art. 4 Abs. 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 sind im Internet unter
http://www.adidas-group.com/s/aktienrueckkauf abrufbar. Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Herzogenaurach, 16. März 2015 
adidas AG
Der Vorstand



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