adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 Aktienrückkauf/2. Tranche - 6. Zwischenmeldung adidas AG / Aktienrückkauf 20.04.2015 11:54 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Herzogenaurach, 20. April 2015 adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 Aktienrückkauf/2. Tranche - 6. Zwischenmeldung Die adidas AG hat im Zeitraum vom 13. April 2015 bis einschließlich 17. April 2015 insgesamt 252.671 Stückaktien der adidas AG im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Laut Bekanntmachung vom 5. März 2015 gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 hat der Rückerwerb eigener Aktien im Rahmen der zweiten Tranche am 6. März 2015 begonnen. Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufs seit dem 6. März 2015 durch die adidas AG erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 1.692.989 Stückaktien. Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des am 1. Oktober 2014 beschlossenen und am 7. November 2014 begonnenen Aktienrückkaufprogramms durch die adidas AG erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 6.582.131 Stückaktien. Weitere Informationen gemäß Art. 4 Abs. 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 sind im Internet unter http://www.adidas-group.com/s/aktienrueckkauf abrufbar. Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Herzogenaurach, 20. April 2015 adidas AG Der Vorstand 20.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: adidas AG Adi-Dassler-Straße 1 91074 Herzogenaurach Deutschland Internet: www.adidas-group.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |