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DGAP-PVR News vom 18.09.2015

adidas AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

adidas AG 

18.09.2015 10:30

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG

Wir haben folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG erhalten:
I.
Die BlackRock Financial Management, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der adidas AG, Herzogenaurach, Deutschland am 11.09.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,97% (das entspricht 10398519 Stimmrechten) betragen hat.

2,25% der Stimmrechte (das entspricht 4709401 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
0,02% der Stimmrechte (das entspricht 37684 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
3,01% der Stimmrechte (das entspricht 6290856 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Bitte beachten Sie, dass der oben genannte Gesamtbetrag der Stimmrechte nicht zwangsläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungstatbestände entspricht. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Gruppenstruktur mehrfach zugerechnet werden.


II.
Die BlackRock Holdco 2, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der adidas AG, Herzogenaurach, Deutschland am 11.09.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,97% (das entspricht 10398519 Stimmrechten) betragen hat.
2,25% der Stimmrechte (das entspricht 4709401 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
3,02% der Stimmrechte (das entspricht 6328540 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Bitte beachten Sie, dass der oben genannte Gesamtbetrag der Stimmrechte nicht zwangsläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungstatbestände entspricht. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Gruppenstruktur mehrfach zugerechnet werden.



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              Adi-Dassler-Straße 1
              91074 Herzogenaurach
              Deutschland
Internet:     www.adidas-group.com
 
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