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DGAP-PVR News vom 19.10.2015

adidas AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

adidas AG 

19.10.2015 11:00

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG

Wir haben folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG erhalten:
I. 
Die BlackRock, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.10.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der adidas AG, Herzogenaurach, Deutschland am 13.10.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,03% (das entspricht 10527217 Stimmrechten) betragen hat.

2,07% der Stimmrechte (das entspricht 4329383 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
3,27% der Stimmrechte (das entspricht 6850521 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Bitte beachten Sie, dass der oben genannte Gesamtbetrag der Stimmrechte nicht zwangsläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungstatbestände entspricht. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Gruppenstruktur mehrfach zugerechnet werden.

II.
Die BlackRock Holdco 2, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.10.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der adidas AG, Herzogenaurach, Deutschland am 14.10.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,08% (das entspricht 10630803 Stimmrechten) betragen hat.
2,15% der Stimmrechte (das entspricht 4506055 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
0,00003% der Stimmrechte (das entspricht 73 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

3,24% der Stimmrechte (das entspricht 6783286 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Bitte beachten Sie, dass der oben genannte Gesamtbetrag der Stimmrechte nicht zwangsläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungstatbestände entspricht. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Gruppenstruktur mehrfach zugerechnet werden.

III.
Die BlackRock Financial Management, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.10.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der adidas AG, Herzogenaurach, Deutschland am 14.10.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,08% (das entspricht 10630803 Stimmrechten) betragen hat.

2,15% der Stimmrechte (das entspricht 4506055 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
0,00003% der Stimmrechte (das entspricht 73 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

0,02% der Stimmrechte (das entspricht 39346 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
3,22% der Stimmrechte (das entspricht 6745602 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Bitte beachten Sie, dass der oben genannte Gesamtbetrag der Stimmrechte nicht zwangsläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungstatbestände entspricht. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Gruppenstruktur mehrfach zugerechnet werden.



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