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DGAP-CMS News vom 09.01.2017

adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 9. Zwischenmeldung
adidas AG / Aktienrückkauf

09.01.2017 / 10:42
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Herzogenaurach, 9. Januar 2017

adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 9. Zwischenmeldung
Die adidas AG hat im Zeitraum vom 2. Januar 2017 bis einschließlich 6. Januar 2017 insgesamt 107.077 Stückaktien der adidas AG im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Mit Bekanntmachung vom 7. November 2016 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer dritten Tranche für den 8. November 2016 mitgeteilt.

Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 2. Januar 2017 bis einschließlich 6. Januar 2017 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:


Datum Gesamtvolumen zurückerworbener Volumengewichteter Aktien (Stück) Durchschnittskurs (EUR)1) 2.1.2017 20.900 151,2606 3.1.2017 21.002 149,7938 4.1.2017 21.439 147,3859 5.1.2017 21.900 144,8434 6.1.2017 21.836 144,4592 Summe 107.077 147,4977


1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen der dritten Tranche des Aktienrückkaufs seit dem 8. November 2016 durch die adidas AG erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 1.762.311 Stückaktien.
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des am 1. Oktober 2014 beschlossenen und am 7. November 2014 begonnenen Aktienrückkaufprogramms durch die adidas AG erworbenen Aktien (einschließlich der im Rahmen der dritten Tranche erworbenen Aktien) beläuft sich somit auf 10.781.080 Stückaktien.
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidas- group.com/s/aktienrueckkauf abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Herzogenaurach, 9. Januar 2017

adidas AG
Der Vorstand




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     Sprache:        Deutsch
     Unternehmen:    adidas AG
                     Adi-Dassler-Straße 1
                     91074 Herzogenaurach
                     Deutschland
     Internet:       www.adidas-group.com



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