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DGAP-CMS News vom 27.01.2020

adidas AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

adidas AG / Aktienrückkauf
27.01.2020 / 13:41
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Herzogenaurach, 27. Januar 2020

adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 3. Zwischenmeldung

Mit Bekanntmachung vom 7. Januar 2020 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde die Fortsetzung des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer dritten Tranche des Aktienrückkaufprogramms 2018-2021 ab dem 7. Januar 2020 mitgeteilt.

Das Gesamtvolumen der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse im unten genannten Zeitraum betragen:

Datum Gesamtzahl zurückerworbener Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR)1)
20.01.2020 12.270 310,2809
21.01.2020 12.373 309,1880
22.01.2020 11.700 314,5938
23.01.2020 12.162 311,6869
24.01.2020 11.860 314,1799
Summe 60.365 311,9421
 

1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen.

Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen der dritten Tranche seit 7. Januar 2020 beträgt 167.256
Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2018-2021 seit 22. März 2018 (einschließlich 8.313.093 erworbener Aktien aus Tranche 1 und 2) beträgt 8.480.349
 

Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidas-group.com/s/aktienrueckkauf abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Herzogenaurach, 27. Januar 2020

adidas AG
Der Vorstand



27.01.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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