Herzogenaurach, 24. Februar 2020
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 7. Zwischenmeldung
Mit Bekanntmachung vom 7. Januar 2020 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde die Fortsetzung des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer dritten Tranche des Aktienrückkaufprogramms 2018-2021 ab dem 7. Januar 2020 mitgeteilt.
Das Gesamtvolumen der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse im unten genannten Zeitraum betragen:
Datum |
Gesamtzahl zurückerworbener Aktien |
Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR)1) |
17.02.2020 |
15.226 |
290,3025 |
18.02.2020 |
17.732 |
287,2842 |
19.02.2020 |
25.945 |
288,7655 |
20.02.2020 |
16.895 |
288,6416 |
21.02.2020 |
20.552 |
284,0618 |
Summe |
96.350 |
287,7107 |
1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen.
Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen der dritten Tranche seit 7. Januar 2020 beträgt |
552.108 |
Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2018-2021 seit 22. März 2018 (einschließlich 8.313.093 erworbener Aktien aus Tranche 1 und 2) beträgt |
8.865.201 |
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidas-group.com/s/aktienrueckkauf abrufbar.
Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
Herzogenaurach, 24. Februar 2020
adidas AG
Der Vorstand