Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 6. Zwischenmeldung
Die adidas AG hat am 15. Oktober 2021 durch eine Mitteilung gemäß Art. 2 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 den Beginn eines Aktienrückkaufsprogramms (das "Aktienrückkaufprogramm 2021/II") bekannt gegeben.
Das Gesamtzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse im unten genannten Zeitraum betragen:
Datum |
Aggregiertes Volumen in Stück |
Handelsplatz |
Volumengewichteter
Durchschnittskurs in EUR)1) |
22/11/21 |
105.535 |
XETR |
279,8099 |
22/11/21 |
1.130 |
CEUX |
278,4500 |
23/11/21 |
141.662 |
XETR |
273,7841 |
23/11/21 |
53.433 |
CEUX |
273,7250 |
23/11/21 |
13.284 |
TQEX |
273,7877 |
24/11/21 |
119.092 |
XETR |
269,3508 |
25/11/21 |
60.782 |
XETR |
268,6700 |
1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen.
Die Gesamtzahl der bis zum 26. November 2021 im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2021/II zurückerworbenen Aktien beträgt |
1.619.683 |
Das Aktienrückkaufprogramm 2021/II wurde mit dem 25. November 2021 abgeschlossen. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2021/II im Zeitraum vom 18. Oktober 2021 bis einschließlich 25. November 2021 erworbenen Aktien beläuft sich auf 1.619.683. Dies entspricht 0,84 % des Grundkapitals. Der durchschnittlich gezahlte Kaufpreis betrug EUR 277,83. Insgesamt wurden eigene Aktien zu einem Gesamtvolumen in Höhe von EUR 449.999.975 (ohne Erwerbskosten) zurückgekauft.
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidas-group.com/s/aktienrueckkauf abrufbar.
adidas AG
Der Vorstand