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DGAP-Ad-hoc News vom 02.04.2015

ADLER Real Estate AG: ADLER Real Estate beendet Platzierung ihrer Unternehmensanleihe

ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Anleihe
02.04.2015 15:18

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

ADLER Real Estate beendet Platzierung ihrer Unternehmensanleihe
- Erfolgreiche Platzierung der Unternehmensanleihe
- Emissionsvolumen beträgt nominal 300 Mio. Euro; Kupon beträgt 4,75%     p.a.

Hamburg, den 2. April 2015. Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ("ADLER Real Estate", ISIN: DE0005008007 / WKN: 500800), Frankfurt am Main, hat die Platzierung ihrer 5-jährigen Unternehmensanleihe heute erfolgreich abgeschlossen. Das platzierte Emissionsvolumen betrug nominal 300 Mio. Euro. Das Angebot war als reine Privatplatzierung durchgeführt worden und hatte sich ausschließlich an qualifizierte Anleger außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika gerichtet. Die Unternehmensanleihe hat einen Kupon in Höhe von 4,75% p.a., der in einem Bookbuildingverfahren festgelegt wurde, und eine Rendite von 5% p.a.

Der Nettoemissionserlös soll im Wesentlichen zur Finanzierung der Übernahme der WESTGRUND AG, Berlin, dienen. Mittel, die nicht für die Übernahme benötigt werden, sollen für die Refinanzierung von bestehenden Verbindlichkeiten des ADLER-Konzerns genutzt werden.
Die ODDO SEYDLER BANK AG, Frankfurt am Main, hat die Transaktion als Sole Global Coordinator und zusammen mit ODDO & CIE. Paris, als Joint Bookrunner begleitet.

Der Vorstand

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Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot von Schuldverschreibungen der ADLER Real Estate AG findet nicht statt.

Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.

Diese Mitteilung ist nicht zur Verbreitung in oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan oder in anderen Rechtsordnungen bestimmt, in der ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Diese Mitteilung stellt kein öffentliches Angebot für Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar. Die Schuldverschreibung sind und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils geltenden Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen nur auf Grundlage einer Registrierung oder einer anwendbaren Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem Securities Act in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden.

 

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