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DGAP-Ad-hoc News vom 05.07.2016

ADLER Real Estate AG: ADLER Real Estate AG, Wandelschuldverschreibung 2016/2021: Spanne für Bezugspreis und Wandlungspreis erweitert; Beitritt von Citi zum Bankenkonsortium

ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
05.07.2016 16:10

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Veröffentlichung Insiderinformationen gemäß Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) 596/2014)
ADLER Real Estate AG, Wandelschuldverschreibung 2016/2021: Spanne für Bezugspreis und Wandlungspreis erweitert; Beitritt von Citi zum Bankenkonsortium

Hamburg, 5. Juli 2015: Der Vorstand der ADLER Real Estate AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Spanne für den Bezugspreis und den anfänglichen Wandlungspreis der Wandelschuldverschreibung 2016/2021 auf EUR 10,50 bis EUR 17,50 auszuweiten. Bisher reichte die Spanne von EUR 15,00 bis EUR 16,56.

Weiterhin hat der Vorstand beschlossen, die Citigroup Global Markets Limited, London (Citi) als weiteren Joint Bookrunner in das Bankenkonsortium für die Begebung ihrer Wandelschuldverschreibung 2016/2021 aufzunehmen. Citi tritt dem Konsortium bei, das bisher aus ODDO& Cie Paris, ODDO SEYDLER, Frankfurt sowie Stifel Nicolaus Europe Limited, London bestand.

Zu dem am 10. Juni 2016 gebilligten Wertpapierprospekt in der durch Nachtrag Nr. 1 vom 17. Juni 2016 geänderten Fassung wird die ADLER Real Estate AG einen diesbezüglichen Nachtrag veröffentlichen.
Disclaimer:

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der ADLER Real Estate AG außerhalb Deutschlands findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Das Angebot in Deutschland erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des veröffentlichten und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinterlegten Wertpapierprospekts einschließlich diesbezüglicher Nachträge. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der angebotenen Wertpapiere der ADLER Real Estate AG sollte ausschließlich auf der Grundlage des Wertpapierprospekts einschließlich diesbezüglicher Nachträge erfolgen. Kostenlose Exemplare des Wertpapierprospekts einschließlich diesbezüglicher Nachträge sind bei der ADLER Real Estate AG (Gänsemarkt 50, 20354 Hamburg) sowie auf der Internetseite der ADLER Real Estate AG (http://www.adler-ag.com) erhältlich.

Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.

In den Mitgliedsstaaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (außerhalb Deutschlands) werden die hierin erwähnten Wertpapiere auf der Grundlage einer Ausnahmebestimmung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts angeboten. Diese Veröffentlichung richtet sich daher außerhalb Deutschlands nur an diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR und ist ausschließlich für diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR bestimmt, die "qualifizierte Anleger" im Sinne des Artikels 2(1)(e) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG in ihrer geltenden Fassung) ("qualifizierte Anleger") sind.

Die hierin enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder ein Angebot von Wertpapieren oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin genannten Wertpapiere sind nicht und werden nicht gemäß dem United States Securities Act of 1933, in der jeweils geltenden Fassung (der Securities Act) oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder sonstigen zuständigen Stelle in den Vereinigten Staaten registriert. Sie dürfen innerhalb der Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn dies erfolgt auf der Grundlage einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act oder den anwendbaren Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer sonstigen zuständigen Stelle der Vereinigten Staaten. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten findet nicht statt.

Im Vereinigten Königreich wird diese Veröffentlichung nur verteilt und sie richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die Verordnung) fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.) (wobei diese Personen zusammen als Relevante Personen bezeichnet werden). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieses Dokuments dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.
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r.grass@adler-ag.com


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