IR-Center Handelsblatt
Unternehmenssuche:

ADLER Real Estate AG

News Detail

DGAP-Ad-hoc News vom 16.06.2017

ADLER Real Estate AG: Aktienrückkaufprogramm beschlossen

ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

16.06.2017 / 15:02 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 Marktmissbrauchsverordnung

ADLER Real Estate AG: Aktienrückkaufprogramm beschlossen

- Maximaler Gesamtkaufpreis EUR 10 Millionen

- Beginn am 16. Juni 2017

 

Berlin, den 16. Juni 2017. Der Vorstand der ADLER Real Estate AG, Berlin, hat heute ein Aktienrückkaufprogramm zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 10 Millionen beschlossen. Auf Basis des derzeitigen Kursniveaus (XETRA-Schlusskurs vom 15. Juni 2017) entspricht das bis zu 664.451 Aktien oder rund 1,27 % des aktuellen satzungsmäßigen Grundkapitals der Gesellschaft. Zum Rückkauf eigener Aktien ist ADLER durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom Oktober 2015 ermächtigt.

Das Rückkaufprogramm soll am 16. Juni 2017 beginnen und läuft auf unbestimmte Zeit. Es endet, wenn das festgelegte maximale Gesamtvolumen erreicht ist oder der Vorstand die Beendigung beschließt. ADLER beabsichtigt, die eigenen Aktien zu halten, um sie zu einem späteren Zeitpunkt bei entsprechenden Marktopportunitäten als Akquisitionswährung nutzen zu können. Ein Handel in den Aktien der Gesellschaft erfolgt nicht.

Der Erwerb erfolgt über die Börse unter Beachtung der Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch ("Marktmissbrauchsverordnung") sowie der auf Grundlage von Artikel 5 Absatz 6 der Marktmissbrauchsverordnung erlassenen Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen ("Delegierte Verordnung") und den dort vorgesehenen Volumengrenzen und weiteren Erwerbsbeschränkungen sowie Veröffentlichungspflichten.

Mit der Abwicklung des Rückkaufprogramms wird ein Kreditinstitut beauftragt.


16.06.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



show this