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DGAP-PVR News vom 09.10.2014

AIXTRON SE: Korrektur von Veröffentlichungen vom 18.01.2011 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

AIXTRON SE 

09.10.2014 15:50

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die Threadneedle Asset Management Holdings, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.10.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 13.01.2011 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,88% (das entspricht 2916834 Stimmrechten) betragen hat.
2,88% der Stimmrechte (das entspricht 2916834 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
0,03% der Stimmrechte (das entspricht 33068 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Des Weiteren hat uns die Threadneedle Asset Management Limited, London, Großbritannien gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.10.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 13.01.2011 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,88% (das entspricht 2916834 Stimmrechten) betragen hat. 2,88% der Stimmrechte (das entspricht 2916834 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.


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