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AIXTRON SE

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DGAP-PVR News vom 25.08.2015

AIXTRON SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

AIXTRON SE 

25.08.2015 22:36

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die Caisse des dépôts et consignations, 56, rue de Lille, 75356 Paris 07 SP, Frankreich hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 25.08.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 17.08.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,11% (das entspricht 3509631 Stimmrechten) betragen hat. 3,11% der Stimmrechte (das entspricht 3509631 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: CDC Entreprises Valeurs Moyennes.
Des Weiteren hat uns die CDC Entreprises Valeurs moyennes, 1, rue Danton, 75006 Paris, Frankreich gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 25.08.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 17.08.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,11% (das entspricht 3509631 Stimmrechten) betragen hat.


25.08.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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Unternehmen:  AIXTRON SE
              Dornkaulstraße 2
              52134 Herzogenrath
              Deutschland
Internet:     www.aixtron.com
 
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