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DGAP-Ad-hoc News vom 13.10.2015

AIXTRON SE passt Umsatzprognose für 2015 auf EUR 190-200 Mio. an / EBITDA break-even Ziel in H2/15 bestätigt

AIXTRON SE / Schlagwort(e): Prognoseänderung
13.10.2015 13:20

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


AIXTRON SE passt Umsatzprognose für 2015 auf EUR 190 bis 200 Mio. an EBITDA break-even Ziel in H2/15 bestätigt

Herzogenrath, 13. Oktober 2015 - AIXTRON SE (ISIN DE000A0WMPJ6), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, gibt eine Anpassung der Umsatzprognose 2015 bekannt. Begründet liegt diese Anpassung in einer Verschiebung von für 2015 vorgesehenen Lieferungen an einen chinesischen Großkunden. Diese Lieferungen werden nun für das Jahr 2016 erwartet und hängen von den Fortschritten des laufenden, meilensteinbasierten Qualifikationsprozesses ab.

Neue Umsatzprognose für 2015
Als Folge der genannten Lieferverschiebungen und unter Berücksichtigung aktueller Chancen und Risiken wird für das Gesamtjahr 2015 nun ein Umsatz in einer Bandbreite von EUR 190 bis 200 Mio. erwartet (ursprüngliche Umsatzprognose: EUR 220 bis 250 Mio.). Das Ziel, in der zweiten Jahreshälfte 2015 ein EBITDA break-even zu erzielen, wird bestätigt. Die Prognose basiert auf dem USD/EUR-Wechselkurs vom 30. September 2015.
Die Ergebnisse der ersten neun Monate und des dritten Quartals 2015 werden wie geplant am 27. Oktober 2015 veröffentlicht.

Kontakt:
Guido Pickert
Investor Relations & Konzernkommunikation      
T: +49 (2407) 9030-444   
F: +49 (2407) 9030-445   
invest@aixtron.com   

Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter http://www.aixtron.com verfügbar.


Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON im Sinne der "Safe Harbor"-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen dieser Begriffe und ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Die zukunftsgerichteten Aussagen geben unsere gegenwärtigen Beurteilungen und Annahmen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Die nachgenannten Faktoren ebenso wie die weiteren in den von AIXTRON bei der U. S. Securities and Exchange Commission eingereichten öffentlichen Berichten und Meldungen genannten gehören zu denjenigen Faktoren, die zur Folge haben können, dass die tatsächlichen und künftigen Ergebnisse und Trends wesentlich von unseren zukunftsgerichteten Aussagen abweichen: Die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge; der Umfang der Marktnachfrage nach Chemical Vapor Deposition (CVD)-Technologie; der Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden; das Finanzmarktklima und die Zugangsmöglichkeiten zu Finanzierungen; die allgemeinen Marktbedingungen für Dünnfilmbeschichtungs-Anlagen und das makroökonomische Umfeld; Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen; Einschränkungen der Produktionskapazität; lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen; Schwierigkeiten im Produktionsprozess; Veränderungen beim Wachstum der Halbleiterindustrie; Verschärfung des Wettbewerbs; Wechselkursschwankungen; Verfügbarkeit öffentlicher Mittel; Zinsschwankungen bzw. verfügbare Zinskonditionen; Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte; schlechtere allgemeine wirtschaftliche Bedingungen als erwartet und sonstige Faktoren. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen haben Gültigkeit im Zeitpunkt dieser Mitteilung und AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, ausgenommen bei Bestehen einer entsprechenden rechtlichen Verpflichtung.

13.10.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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