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DGAP-CMS News vom 23.02.2017

Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Allianz SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien

23.02.2017 / 16:15
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München, 23. Februar 2017

Im Zeitraum vom 17. Februar 2017 bis einschließlich 22. Februar 2017 hat die Allianz SE insgesamt Stück 486.313 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 16. Februar 2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR) 17.02.2017     123.207              162,3277
20.02.2017     121.701              164,3365
21.02.2017     121.432              164,7019
22.02.2017     119.973              166,7035

Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).




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