Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Allianz SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
/ Erwerb eigener Aktien 15.05.2017 / 19:28 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. München, 15. Mai 2017 Im Zeitraum vom 8. Mai 2017 bis einschließlich 12. Mai 2017 hat die Allianz SE insgesamt Stück 773.030 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 16. Februar 2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft: Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR) 08.05.2017 161.466 173,2647 09.05.2017 154.621 173,7671 10.05.2017 159.376 173,3312 11.05.2017 152.747 173,1417 12.05.2017 144.820 172,7010 Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 17. Februar 2017 bis einschließlich 12. Mai 2017 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 7.472.978 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com). 15.05.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Allianz SE Königinstr. 28 80802 München Deutschland Internet: www.allianz.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |