Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Allianz SE / Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung
(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien 12.02.2018 / 12:41 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. München, den 12.02.2018 Im Zeitraum vom 05. Februar 2018 bis einschließlich 09. Februar 2018 hat die Allianz SE insgesamt Stück 650.517 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 29. Dezember 2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft: Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR) 05. Februar 2018 126.105 EUR 197,8465 06. Februar 2018 130.000 EUR 192,5857 07. Februar 2018 129.300 EUR 192,9955 08. Februar 2018 130.781 EUR 191,8559 09. Februar 2018 134.331 EUR 186,7020 Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 3. Januar 2018 bis einschließlich 09. Februar 2018 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 3.500.206 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com). 12.02.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Allianz SE Königinstr. 28 80802 München Deutschland Internet: www.allianz.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |