Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Allianz SE / Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung
(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien 19.02.2018 / 16:30 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. München, den 19.02.2018 Im Zeitraum vom 12. Februar 2018 bis einschließlich 16. Februar 2018 hat die Allianz SE insgesamt Stück 662.492 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 29. Dezember 2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft: Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR) 12. Februar 2018 132.700 EUR 188,2660 13. Februar 2018 133.226 EUR 187,4525 14. Februar 2018 133.600 EUR 187,2568 15. Februar 2018 131.308 EUR 190,0874 16. Februar 2018 131.658 EUR 189,4728 Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 3. Januar 2018 bis einschließlich 16. Februar 2018 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 4.162.698 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com). 19.02.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Allianz SE Königinstr. 28 80802 München Deutschland Internet: www.allianz.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |