Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Allianz SE / Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten
Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien
20.08.2018 / 11:54 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. München, den 20.08.2018 Im Zeitraum vom 13. August 2018 bis einschließlich 17. August 2018 hat die Allianz SE insgesamt Stück 665.150 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 2. Juli 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft: Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR) 13.08.2018 106.701 187,1001 14.08.2018 134.532 186,2321 15.08.2018 179.233 184,9577 16.08.2018 112.512 185,9799 17.08.2018 132.172 184,5593 Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 4. Juli 2018 bis einschließlich 17. August 2018 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 4.327.299 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com). 20.08.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Allianz SE Königinstr. 28 80802 München Deutschland Internet: www.allianz.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |