Wiesbaden, 17. Januar 2020
JDC Group AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Bekanntmachung im Zusammenhang mit einem Aktienrückkauf
23. Zwischenmeldung
Die JDC Group AG hat im Zeitraum vom 13. Januar 2020 bis zum 17. Januar 2020 insgesamt 16.710 Aktien im Rahmen des am 02. August 2019 gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gemachten Aktienrückkaufs erworben.
Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen betrug für den genannten Zeitraum jeweils pro Tag:
Datum |
Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien (Stück) |
Gewichteter Durchschnittskurs (Euro) |
Aggregiertes Volumen (Euro) |
13. Januar 2020 |
6.000 |
7,0000 |
42.000,00 |
14. Januar 2020 |
4.710 |
6,8500 |
32.263,36 |
15. Januar 2020 |
6.000 |
6,5400 |
39.240,00 |
Gesamt |
16.710 |
6,7925 |
113.503,36 |
Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit 05. August 2019 beträgt 198.286.
Der Erwerb der Aktien der JDC Group AG erfolgte durch ein von der JDC Group AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
Weitere Informationen zu den einzelnen Transaktionen des Aktienrückkaufs gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter www.jdcgroup.de/investor-relations abrufbar.
Wiesbaden, 17. Januar 2020
JDC Group AG
Der Vorstand