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DGAP-Ad-hoc News vom 16.12.2013

Gigaset AG: Gigaset gewinnt Rechtsstreit mit Evonik zu 70% / Ergebnis innerhalb der Rückstellungen

Gigaset AG  / Schlagwort(e): Rechtssache

16.12.2013 17:57

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Gigaset AG ('Gigaset') hat ihren Rechtsstreit mit der Evonik Degussa GmbH ('Evonik') zu 70% gewonnen.

Evonik hatte im Mai 2012 eine Schiedsklage gegen Gigaset erhoben und die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 12 Mio. verlangt.
In dem Schiedsspruch, der Gigaset heute zugestellt wurde, sprach das Schiedsgericht Evonik nunmehr EUR 3,5 Mio. zu und wies die Schiedsklage im Übrigen ab. In der Sache obsiegte Evonik also nur zu 30%.
Gigaset hatte in dieser Angelegenheit Rückstellungen in Höhe von zuletzt EUR 3,6 Mio. gebildet. Das Urteil wird somit das Jahresergebnis nicht belasten.

Gigaset wird den Schiedsspruch sorgfältig prüfen und dann entscheiden, ob dieser im Wege eines sog. Aufhebungsantrags einer Überprüfung durch ein ordentliches Gericht unterzogen werden muss.




Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Die Gigaset AG, München, ist ein international agierendes Unternehmen im Bereich der Kommunikationstechnologie. Die Gesellschaft ist Europas Marktführer bei DECT-Telefonen.

Die Gigaset AG ist im Prime Standard der Deutschen Börse notiert und unterliegt damit den höchsten Transparenzanforderungen. Die Aktien werden an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Symbol GGS (ISIN: DE0005156004) gehandelt.

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Tel.: +49 (0)89 444456-937
E-Mail: info@gigaset.com 

Stefan Zuber, Corporate Communications
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E-Mail: info.presse@gigaset.com

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