Artec technologies erwirkt einstweilige Verfügung gegen Arcor artec technologies AG / Rechtssache Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. - artec technologies sieht ihr Patent für zeitversetztes Fernsehen verletzt - Landgericht Düsseldorf erlässt Beschluss auf Besichtigung und Sicherstellung von Beweismaterial gegen Arcor Diepholz, 23. Januar 2008 – Die artec technologies AG (WKN: 520958) hat gegen die Arcor AG & Co.KG, Eschborn, beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Grund für den juristischen Schritt: Die Diepholzer Firma sieht ihr Patent für zeitversetztes Fernsehen durch die Funktion 'Timeshift Restart' im IPTV-Angebot von Arcor verletzt. Die Rechtsanwälte der im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierten artec technologies hatten beim Landgericht Düsseldorf einen umfangreichen Antrag auf Besichtigung gestellt, in dem die Verdachtsmomente der Patentverletzung detailliert aufgeführt wurden. Das Gericht ist dem Antrag gefolgt und hat Ende Dezember 2007 per Beschluss angeordnet, dass Arcor in seinen Räumlichkeiten eine Besichtigung von Vorrichtungen und Unterlagen durch einen Sachverständigen zu dulden hat. Diese fand heute statt. Die niedersächsische Gesellschaft sah sich zu juristischen Schritten gezwungen, nachdem sie Arcor bereits mehrfach, aber stets erfolglos zur Stellungnahme aufgefordert hatte. Grund für das Vorgehen ist die überaus große strategische Bedeutung, die artec technologies ihrem 2001 zur Prüfung angemeldeten und seit Juni 2006 per Patent geschützten Verfahren für zeitversetztes Fernsehen beimisst. Artec technologies beliefert weltweit Telekommunikationsanbieter, Kabelnetzbetreiber und Fernsehanstalten mit ihren Systemen. Neben dem per Patent geschützten Verfahren für zeitversetztes Fernsehen hat das Unternehmen auch eine TV-Suchmaschine entwickelt. Geschäftsziel ist es, Schlüsseltechnologien im Bereich digitaler Fernsehdienste anzubieten. Vor dem Hintergrund der ständig steigenden Nachfrage und attraktiver Umsatzerlöse bei serverbasierten Systemen für IPTV sieht sich artec technologies auf Grund seiner im eigenen Haus entwickelten und im Einsatz bereits bewährten Produkten in einer starken Marktposition. Besonderes Merkmal des patentierten Verfahrens für zeitversetztes Fernsehen ist die Möglichkeit, die auf einem zentralen Server fortlaufend mitgeschnittenen Inhalte schon während der Aufzeichnung per Video-Stream abrufen zu können. Der Zuschauer kann somit bei verspätetem Einschalten laufende Sendungen von Beginn an sehen, das Programm anhalten sowie zu gewünschten Szenen vor- und zurückspulen. Zudem können Nutzer einzelne Sequenzen aus dem laufenden TV-Programm zu Videoclips umwandeln. Bei dem von artec technologies entwickelten und patentierten Verfahren wird das TV-Programm auf Servern gespeichert und alle Funktionen über diese durchgeführt. Die Inhalte können dann schon während Aufzeichnung von mehreren Nutzern individuell abgerufen werden. Die Anwender benötigen keine zusätzliche Hard- oder Software, sondern können die Funktionen direkt über den Fernseher, den PC oder das Handy ganz unkompliziert nutzen. Über artec technologies AG Das börsennotierte Unternehmen artec technologies AG (WKN: 520958) aus der Grafenstadt Diepholz bei Bremen ist in den Geschäftsfeldern 'Digital Video Security' und 'Streaming Media/IPTV' tätig. Das Unternehmen gehört zu den Technologieführern im Bereich Systemlösungen für digitale Erfassung, Analyse, Aufzeichnung und Übertragung von Video, Audio und Daten von Drittsystemen über Netzwerke. Im Geschäftsbereich Digital Video Security entwickelt und vertreibt das Unternehmen unter dem Markennamen 'MULTIEYE' Produkte und Systemlösungen für die digitale Videoüberwachung. In dem zweiten Geschäftsbereich entwickelt und vertreibt die artec technologies AG Produkte und Systemlösungen auf Basis der 'XentauriX' Plattform, die in erster Linie für IPTV- Applikationen sowie für TV/Radio Sendemitschnitte verwendet werden. Weltweit sind derzeit weit über 12.000 Systeme aus beiden Geschäftsbereichen im Einsatz. Rechtsanwälte artec technologies AG: Rauschhofer Rechtsanwälte, Wiesbaden HOSCHKE & CONSORTEN Public Relations Peter Jefimiec Mail: p.jefimiec@hoschke.de / Fon: +49 (0) 40 369050 -53 Alexandra Jordans Mail: a.jordans@hoschke.de / Fon: +49 (0) 40 369050 -30 Fax: +49 (0)40 369050 -10 23.01.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP |