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DGAP-News News vom 17.05.2013

artnet AG: Veröffentlichung nach § 37q Abs.2 Satz 1 WpHG

artnet AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges

17.05.2013 / 09:00


Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der ungeprüfte verkürzte Abschluss der artnet AG, Berlin, zum Abschlussstichtag 30.06.2012 fehlerhaft ist:

Im verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni 2012 wird ein positives Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen von TEUR 229 und ein Verlust aus aufgegebenen Geschäftsbereichen von EUR 1,374 Mio. ausgewiesen. Es werden hierbei Kostenumlagen von ca. TEUR 232 im Verlust aus aufgegebenen Geschäftsbereichen erfasst, obgleich diese Aufwendungen auch nach Aufgabe des Bereichs 'Magazin' anfallen und diese somit dem fortgeführten Ergebnis zuzurechnen sind. Des Weiteren erfüllt die Schließung des Standorts Paris dem Grunde nach nicht die Definition eines aufgegebenen Bereichs. Wären die Aufwendungen des Standorts Paris so auf die Geschäftsbereiche verteilt worden, wie im Geschäftsjahr 2011, hätte sich das Ergebnis um weitere TEUR 512 verringert.

Der unzutreffende Ausweis des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen verstößt gegen IFRS 5.33 (a). Im Konzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2012 und den folgenden verkürzten Abschlüssen wurde der Ausweis rückwirkend korrigiert.

Berlin, den 17. Mai 2013

Jacob Pabst
Vorstand



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